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Kapitel 3. Devisenhandelsgeschäfte

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gründen zu bejahen sind, erscheint fraglich1.Nach einer Auffassung2hat der Bürge un-eingeschränkt gerade auch für das Transferrisiko zu haften. Demgegenüber sollte beiDevisensperren auch eine Befreiung des Bürgen eintreten, sofern dieser nicht auf dieGeltendmachung von Einreden im vorhinein verzichtet hat3.Ein Leistungsverweige-rungsrecht unter den genannten Umständen kann bei abstrakten Zahlungsgarantiennicht in gleicher Weise wie bei Bürgschaften anerkannt werden, da diese unabhängigvon dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisgegeben werden. Im Hinblick auf dieseRechtsfolge sollte bei internationaleZahlungsgarantien unter Schweizer Recht eineklarstellende Regelung im Hinblick auf ausländische Devisenvorschriften erfolgen.c) Belangbarkeit des BürgenWird die Leistungspflicht eines im Ausland wohnhaften Hauptschuldners durch dieausländische Gesetzgebung aufgehoben oder eingeschränkt, wie beispielsweise durchVorschriften über Verrechnungsverkehr oder durch Überweisungsverbote, so kann derin der Schweiz wohnhafte Bürge sich ebenfalls darauf berufen, soweit er auf diese Ein-rede nicht verzichtet hat.Kapitel 3. DevisenhandelsgeschäfteSpezialliteraturs. Literaturübersicht zu Beginn des Teils I, vor Rz. 1.I. Einordnung von Devisenhandelsgeschäften1. Zahlungen in fremder Währung und DevisenhandelsgeschäfteDer Zahlungsverkehr ist mit dem Devisenhandel seit jeher eng verknüpft. Zur Ab-wicklung einer grenzüberschreitenden Überweisung in fremder Währung über einbei einer inländischen Bank unterhaltenes Inlandskonto in inländischer Währung be-darf es erst eines Devisenkassageschäfts mit der Bank. Eingehende Zahlungen in frem-der Währung schreibt die Bank regelmäßig einem in inländischer Währung geführtenKonto des Kunden gut, sofern der Kunde in der fremden Währung kein Fremdwährungs-konto unterhält. Die Gutschrift in Inlandswährung ist erst nach Ausführung eines vor-geschalteten Devisenkassageschäftsder Bank möglich, durch das für den Fremdwäh-rungsbetrag4inländische Währung zu einem bestimmten Devisenkurs beschafft wird.Werden Devisenkassageschäftezur Ausführung anderer Geschäfte (z.B. Überweisung,Wertpapierkäufe und -verkäufe im Ausland) vorgeschaltet, stellen das Devisenkassa-geschäft und das Ausführungsgeschäft ein einheitliches Rechtgeschäft dar, wobeisich die Geschäftseinheitaus der Besonderheit eines Kundengeschäfts in fremder Wäh-rung ergibt. Dabei hat die Bank, die Aufträge zum An- und Verkauf von Devisen aus-führt, einen Kaufpreisanspruch und nicht nur einen Anspruch auf Aufwendungsersatz,da davon auszugehen ist, dass sie die Aufträge als Kommisionär durch Selbsteintrittausführt5.Als Devisenkurs gilt der Kurs der auf der Abrechnung erscheint. Nach derBGB-Informationspflichten-Verordnung6hat die Bank vor Ausführung einer grenz-überschreitenden Überweisung in fremder Währung den Kunden darüber zu informie-ren welche Referenzkurse sie anwendet. Eine solche Information wird generell erteilt,TeilIRz. 91Zahlungsverkehr1118|Schefold1Kühn/Rothege,NJW 1983, 1233ff.2Grothe,615ff.3Rüssmann,WM1983, 1130.4Zum FremdwährungskontoSchefoldin Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011,§116 I.5Grothe,63.6VOüber Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichemRecht i.d.F. v. 17.1.2011,BGBl. I, 34.9192
© 2017 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

gründen zu bejahen sind, erscheint fraglich1.Nach einer Auffassung2hat der Bürge un-eingeschränkt gerade auch für das Transferrisiko zu haften. Demgegenüber sollte beiDevisensperren auch eine Befreiung des Bürgen eintreten, sofern dieser nicht auf dieGeltendmachung von Einreden im vorhinein verzichtet hat3.Ein Leistungsverweige-rungsrecht unter den genannten Umständen kann bei abstrakten Zahlungsgarantiennicht in gleicher Weise wie bei Bürgschaften anerkannt werden, da diese unabhängigvon dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisgegeben werden. Im Hinblick auf dieseRechtsfolge sollte bei internationaleZahlungsgarantien unter Schweizer Recht eineklarstellende Regelung im Hinblick auf ausländische Devisenvorschriften erfolgen.c) Belangbarkeit des BürgenWird die Leistungspflicht eines im Ausland wohnhaften Hauptschuldners durch dieausländische Gesetzgebung aufgehoben oder eingeschränkt, wie beispielsweise durchVorschriften über Verrechnungsverkehr oder durch Überweisungsverbote, so kann derin der Schweiz wohnhafte Bürge sich ebenfalls darauf berufen, soweit er auf diese Ein-rede nicht verzichtet hat.Kapitel 3. DevisenhandelsgeschäfteSpezialliteraturs. Literaturübersicht zu Beginn des Teils I, vor Rz. 1.I. Einordnung von Devisenhandelsgeschäften1. Zahlungen in fremder Währung und DevisenhandelsgeschäfteDer Zahlungsverkehr ist mit dem Devisenhandel seit jeher eng verknüpft. Zur Ab-wicklung einer grenzüberschreitenden Überweisung in fremder Währung über einbei einer inländischen Bank unterhaltenes Inlandskonto in inländischer Währung be-darf es erst eines Devisenkassageschäfts mit der Bank. Eingehende Zahlungen in frem-der Währung schreibt die Bank regelmäßig einem in inländischer Währung geführtenKonto des Kunden gut, sofern der Kunde in der fremden Währung kein Fremdwährungs-konto unterhält. Die Gutschrift in Inlandswährung ist erst nach Ausführung eines vor-geschalteten Devisenkassageschäftsder Bank möglich, durch das für den Fremdwäh-rungsbetrag4inländische Währung zu einem bestimmten Devisenkurs beschafft wird.Werden Devisenkassageschäftezur Ausführung anderer Geschäfte (z.B. Überweisung,Wertpapierkäufe und -verkäufe im Ausland) vorgeschaltet, stellen das Devisenkassa-geschäft und das Ausführungsgeschäft ein einheitliches Rechtgeschäft dar, wobeisich die Geschäftseinheitaus der Besonderheit eines Kundengeschäfts in fremder Wäh-rung ergibt. Dabei hat die Bank, die Aufträge zum An- und Verkauf von Devisen aus-führt, einen Kaufpreisanspruch und nicht nur einen Anspruch auf Aufwendungsersatz,da davon auszugehen ist, dass sie die Aufträge als Kommisionär durch Selbsteintrittausführt5.Als Devisenkurs gilt der Kurs der auf der Abrechnung erscheint. Nach derBGB-Informationspflichten-Verordnung6hat die Bank vor Ausführung einer grenz-überschreitenden Überweisung in fremder Währung den Kunden darüber zu informie-ren welche Referenzkurse sie anwendet. Eine solche Information wird generell erteilt,TeilIRz. 91Zahlungsverkehr1118|Schefold1Kühn/Rothege,NJW 1983, 1233ff.2Grothe,615ff.3Rüssmann,WM1983, 1130.4Zum FremdwährungskontoSchefoldin Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011,§116 I.5Grothe,63.6VOüber Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichemRecht i.d.F. v. 17.1.2011,BGBl. I, 34.9192
© 2017 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort zur 2. Auflage VII
  3. Aus dem Vorwort der 1. Auflage VIII
  4. Inhaltsübersicht IX
  5. Verzeichnis der Abkürzungen und Kurzformen XXIII
  6. Allgemeine Literatur XXXV
  7. Teil A. Einführung
  8. I. Rechtsquellen und beteiligte Subjekte 1
  9. II. Die Rolle der internationalen Organisationen 6
  10. III. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration – Freihandelszonen – Zollunionen 8
  11. IV. Insbesondere: Die Freihandelszonen in Nord- und Südamerika 9
  12. V. Internationales Wirtschaftsrecht: Rezeptivität und Expansionstendenz eines Rechtsgebiets 21
  13. Teil B. Warenhandel
  14. Kapitel 1. Außenhandelsrecht 25
  15. Kapitel 2. Das auf internationale Kaufverträge anwendbare Recht 48
  16. Kapitel 3. UN-Kaufrecht (CISG) 59
  17. Kapitel 4. Handelsbräuche, INCOTERMS 107
  18. Teil C. Handel mit Dienstleistungen
  19. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen 111
  20. Kapitel 2. Versicherungsverträge 151
  21. Kapitel 3. Bank- und Finanzdienstleistungsverträge 193
  22. Kapitel 4. Werkverträge, insbesondere Bauwerkverträge 239
  23. Kapitel 5. Forschungs- und Entwicklungsverträge 264
  24. Teil D. Telekommunikation
  25. Kapitel 1. Vom Staatsmonopol zum Markt: Entwicklungslinien 299
  26. Kapitel 2. Völker- und europarechtlicher Regulierungsrahmen 305
  27. Kapitel 3. Sachbereiche 313
  28. Kapitel 4. Ausblick 368
  29. Teil E. Transport
  30. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 369
  31. Kapitel 2. Transportverträge 377
  32. Kapitel 3. Transportversicherung 479
  33. Teil F. Handel mit geistigem Eigentum
  34. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 481
  35. Kapitel 2. Technologietransfer-Verträge 534
  36. Kapitel 3. Softwareverträge 573
  37. Kapitel 4. Kennzeichenverträge 619
  38. Kapitel 5. Urheberrechtliche Verträge 652
  39. Teil G. Distributionsgeschäfte
  40. Kapitel 1. Handelsvertretervertrag 675
  41. Kapitel 2. Franchisevertrag 718
  42. Kapitel 3. Vertragshändlervertrag 762
  43. Teil H. Finanzierung
  44. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 799
  45. Kapitel 2. Finanzierungsmodelle 815
  46. Kapitel 3. Finanzmanagement (Derivate) 1004
  47. Kapitel 4. Sicherheiten 1045
  48. Teil I. Zahlungsverkehr
  49. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 1087
  50. Kapitel 2. Internationales Devisenrecht 1105
  51. Kapitel 3. Devisenhandelsgeschäfte 1118
  52. Kapitel 4. Sortengeschäft 1131
  53. Kapitel 5. Einzelne Zahlungsverkehrsinstrumente 1133
  54. Teil J. Der rechtliche Schutz ausländischer Investitionen
  55. Kapitel 1. Einleitung 1183
  56. Kapitel 2. Investitionsschutz im Recht des Gaststaates 1185
  57. Kapitel 3. Investitionsschutz im Unionsrecht 1202
  58. Kapitel 4. Eigentumsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1215
  59. Kapitel 5. Andere völkerrechtliche Regelungen zum Investitionsschutz 1221
  60. Kapitel 6. Investitionsgarantien 1265
  61. Anhang: Online-Ressourcen zum Investitionsschutz 1268
  62. Teil K. Kooperations- und Gesellschaftsrecht
  63. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 1269
  64. Kapitel 2. Internationales Privatrecht der Unternehmensträger 1305
  65. Kapitel 3. Vertrags- und Satzungsgestaltungen 1385
  66. Kapitel 4. Unternehmenskauf 1566
  67. Teil L. Börsen- und Kapitalmarktrecht
  68. Kapitel 1. Völker- und europarechtlicher Rahmen 1599
  69. Kapitel 2. Grundlagen des internationalen Kapitalmarktrechts 1626
  70. Kapitel 3. Unternehmensfinanzierung auf dem Kapitalmarkt – Emission von Finanzinstrumenten (Anleihen und Aktien) 1635
  71. Kapitel 4. Wertpapierhandels- und Übernahmerecht 1650
  72. Kapitel 5. Insiderhandel und Informationspflichten 1755
  73. Kapitel 6. Investmentgeschäfte 1794
  74. Teil M. Wettbewerbsrecht
  75. Kapitel 1. Das Kartellrecht im völker- und europarechtlichen Rahmen 1821
  76. Kapitel 2. Subventionen und staatliche Beihilfen als Sonderfragen des Wettbewerbsrechts 1845
  77. Kapitel 3. Internationales Kartellprivatrecht 1855
  78. Kapitel 4. Internationales Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) 1857
  79. Teil N. Arbeitsrecht
  80. Kapitel 1. Europarechtlicher Rahmen 1863
  81. Kapitel 2. Arbeitsvertragsrecht 1879
  82. Kapitel 3. Betriebsverfassungsrecht 1916
  83. Kapitel 4. Tarifvertragsrecht 1934
  84. Kapitel 5. Arbeitskampfrecht 1942
  85. Teil O. Internationales Insolvenzrecht
  86. Kapitel 1. Internationales Insolvenzrecht zwischen Territorialität und Universalität 1949
  87. Kapitel 2. Die Koordinierung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren durch die Europäische Insolvenzverordnung 1954
  88. Kapitel 3. Deutsches Internationales Insolvenzrecht 1984
  89. Kapitel 4. Österreichisches Internationales Insolvenzrecht 1986
  90. Kapitel 5. Schweizerisches Internationales Insolvenzrecht 1988
  91. Teil P. Streitbeilegung
  92. Kapitel 1. Internationales Zivilprozessrecht 1991
  93. Kapitel 2. Schiedsgerichtsbarkeit 2097
  94. Stichwortverzeichnis 2413
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