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Die Veröffentlichung der Eigengeschäfte von Führungskräften
-
Alexander Hellgardt
und Johannes Herrnberger
Veröffentlicht/Copyright:
14. Juni 2024
Zusammenfassung
Führungskräfte von Emittenten und ihnen nahestehende natürliche und juristische Personen müssen Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten des Emittenten nach Art. 19 MAR melden. Der Veröffentlichung dieser Meldungen werden im juristischen Diskurs viele wichtige Funktionen für die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zugeschrieben. Die vorliegende Studie ist die erste, die eine Langzeitanalyse der tatsächlich am deutschen Kapitalmarkt veröffentlichten Meldungen vornimmt.
Online erschienen: 2024-06-14
Erschienen im Druck: 2024-06-14
© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Staatshaftung für fehlerhafte Finanzmarktaufsicht
- Die Veröffentlichung der Eigengeschäfte von Führungskräften
- Studienfinanzierung durch Bildungsfonds – Gestaltung, Rechtsnatur und anwendbare Vorschriften
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung oder unionsrechtlichem Staatshaftungsanspruch gegen BaFin („Wirecard“)
Artikel in diesem Heft
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Staatshaftung für fehlerhafte Finanzmarktaufsicht
- Die Veröffentlichung der Eigengeschäfte von Führungskräften
- Studienfinanzierung durch Bildungsfonds – Gestaltung, Rechtsnatur und anwendbare Vorschriften
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung oder unionsrechtlichem Staatshaftungsanspruch gegen BaFin („Wirecard“)