Lieferkettensorgfalt aus Bankensicht
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Michael Nietsch
Zusammenfassung
Das seit dem 1. 1. 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat als Regelungsadressaten maßgeblich Unternehmen der Realindustrie vor Augen. Die Einbindung der Finanzindustrie in die Human Rights Due Diligence wird allerdings seit Langem diskutiert. Der EU-Gesetzgeber schickt sich nunmehr an, dies mit der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive umzusetzen. Der nachfolgende Beitrag zeigt den bestehenden und im Werden begriffenen Rechtsrahmen für Banken und Kreditinstitute auf. Dabei beleuchtet er zugleich den Hintergrund des die Entwicklung maßgeblich treibenden Soft Law. In seinen Schlussfolgerungen werden die bislang kaum diskutierten Prämissen einer verstärkten Einbindung der Finanzindustrie in lieferkettenbezogene Sorgfaltspflichten hinterfragt und die Notwendigkeit alternativer Konzepte verdeutlicht.
© 2023 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Editorial
- In Memoriam Gerald Spindler
- Aufsätze
- Paradigmenwechsel ante portas? Die neue Letztsicherungsfazilität (Backstop) des ESM
- Lieferkettensorgfalt aus Bankensicht
- Algorithmische Kapitalanlagedienste
- Zum Anwendungsbereich der ECSP-VO
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Report
- The reform of the crisis management and deposit insurance framework: An overview
Artikel in diesem Heft
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- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Editorial
- In Memoriam Gerald Spindler
- Aufsätze
- Paradigmenwechsel ante portas? Die neue Letztsicherungsfazilität (Backstop) des ESM
- Lieferkettensorgfalt aus Bankensicht
- Algorithmische Kapitalanlagedienste
- Zum Anwendungsbereich der ECSP-VO
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Report
- The reform of the crisis management and deposit insurance framework: An overview