Die elektronische Schuldverschreibung – eine Sache?
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Matthias Casper
and Ludwig Richter
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem eWpG eine vorsichtige Evolution des Wertpapierrechts. Eine zentrale Rolle spielt dabei § 2 Abs. 2 eWpG. Demnach sind elektronische Schuldverschreibungen im Sinne des Gesetzes rechtlich ebenso zu behandeln wie physische Wertpapiere. Mit § 2 Abs. 3 eWpG streicht das Gesetz zusätzlich heraus, dass elektronischen Wertpapieren Sacheigenschaft zukommt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich die beiden Fiktionen zueinander verhalten und welche Rechtsfolgen sich aus ihnen ergeben. Auch wenn die pfadabhängige Herangehensweise des Gesetzgebers kaum zu großen Problemen im praktischen Umgang mit dem Gesetz führen dürfte, zeigt der Beitrag doch auf, dass ein mutigerer Schritt nach vorne Praxis und Rechtsdogmatik wieder näher zusammengebracht hätte.
© 2022 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Die elektronische Schuldverschreibung – eine Sache?
- Die spezialgesetzliche Prospekthaftung: Missverhältnis zwischen Anbieterhaftung und Anlegerschutz?
- Die vertragsrechtlichen Folgen einer rückwirkenden steuerlichen Neubewertung kombinierter Wertpapierdarlehen
- Eine neue Betriebsanleitung für Robo-Advisors
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
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