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Das (neue) Bilanzrecht der Wertpapierinstitute

  • Christian Gaber
Veröffentlicht/Copyright: 16. Dezember 2021
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Zusammenfassung

Zur Umsetzung europäischer Vorgaben klassifiziert der deutsche Gesetzgeber bestimmte Finanzdienstleister seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung der Wertpapierinstitute“ nunmehr als Wertpapierinstitute. Diese haben – wie bereits nach alter Rechtslage – das für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute geltende Bilanzrecht zu beachten. Ein näherer Blick offenbar gesetzgeberische Umsetzungsschwächen. Der Beitrag zeigt Publizitätslücken im Bilanzrecht von Zweigniederlassungen sowie eine inkonsistente Umsetzung des Gebots zur Saldierung des Eigenhandelserfolgs auf. Zudem zeigen sich Schwächen im Prüfungsrecht der Wertpapierinstitute. Anders als bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten kann die Finanzaufsicht bei bestimmten Wertpapierinstituten eine Rotation des Abschlussprüfers nach 10 Jahren nicht verlangen.

Published Online: 2021-12-16
Published in Print: 2021-12-16

© 2021 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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