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Zur Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation im Lichte der Hypo Real Estate-Entscheidung des BGH

  • Michael Nietsch
Published/Copyright: August 13, 2021
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Zusammenfassung

Im unlängst ergangenen Hypo Real Estate-Beschluss entwickelt der BGH seine Rechtsprechung zu mehreren Grundsatzfragen der Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen (nunmehr §§ 97, 98 WpHG) weiter. Im Mittelpunkt steht dabei die Erwägung, dass eine von diesen Vorschriften nicht erfasste informelle Verlautbarung des Emittenten (konkret eine Pressemitteilung) im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit zu einer neuen Insiderinformation führt. Die dergestalt entstandene Korrekturpflicht fügt sich nur auf den ersten Blick problemlos in das System der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Bei näherer Betrachtung erweist sie sich zumindest als ergänzungsbedürftig. Der nachfolgende Beitrag zeichnet die wesentlichen Aussagen der Entscheidung nach und analysiert die sich daraus ergebenden Folgefragen.

Published Online: 2021-08-13
Published in Print: 2021-08-13

© 2021 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 28.1.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2021-0403/html?srsltid=AfmBOopgasyqx39pKj5TQsDC9KWbtq5mXS2Xs29Fm05A1RFu3n43pmi9
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