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Begriff des Zahlungsinstruments und Haftungsverteilung beim CEO-Fraud
Published/Copyright:
April 14, 2021
Zusammenfassung
Der BGH hat Ende 2020 grundsätzliche Feststellungen zur Haftung beim sog. CEO-Fraud und zum Begriff des Zahlungs(authentifizierungs)instruments getroffen. Gleichzeitig zeigt er auf, unter welchen Bedingungen Zahlungsdienstleister Kundenaufträge relativ rechtssicher auch per Fax annehmen können. Das Urteil dürfte deswegen Folgen für die Ausgestaltung von Kundenbedingungen im Zahlungsverkehr haben.
Published Online: 2021-04-14
Published in Print: 2021-04-14
© 2021 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
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- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Die Haftung der Abschlussprüfer börsennotierter Gesellschaften für Anlegerschäden vor und nach dem FISG
- Too opaque to trust or next time everything is different? A case study on the impact of Wirecard’s crash on German TecDAX companies and other payment service providers
- Das Fondsstandortgesetz im Kontext des europäischen Wettbewerbs der Fondsstandorte
- Publikumsfinanzierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen durch sog. Mittelstandsanleihen
- IFR, IFD und WpIG – Neuer Rechtsrahmen für Wertpapierfirmen
- Begriff des Zahlungsinstruments und Haftungsverteilung beim CEO-Fraud
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Zahlungsrechtlicher Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisiertem per Fax angewiesenem Zahlungsvorgang
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