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Österreichische Gerichtsentscheidungen zur Ad-hoc-Publizität als zusätzliche Orientierungshilfe für den deutschen Kapitalmarkt

  • Matthias Rathammer and Markus Sam
Published/Copyright: April 9, 2020
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Zusammenfassung

Unternehmen, die an einer europäischen Börse gelistet sind, müssen Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen. Solche Veröffentlichungen werden auch als Ad-hoc-Meldungen bezeichnet. Die Ad-hoc-Publizität spielt in der Rechtspraxis eine große Rolle und ist von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen Die Einschätzung, ob Sachverhalte im unternehmerischen Alltag als Insiderinformation einzustufen sind sowie in weiterer Folge die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für deren Veröffentlichung, stellt für Emittenten oftmals eine Herausforderung dar.

Diesen Schwierigkeiten für Emittenten bei der Beurteilung von Sachverhalten im täglichen Arbeitsablauf begegneten die Autoren in den letzten Jahren verstärkt. Speziell vor dem Hintergrund der weitreichenden gesetzlichen Verpflichtungen sowie des deutlich erhöhten Strafrahmens von bis zu 2,5 Mio. € oder 2 % des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens für juristische Personen und 1 Mio. für natürliche Personen seit in Kraft treten der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Jahr 2016 soll dieser Artikel eine Hilfestellung zur Einschätzung derartiger Sachverhalte geben. Dazu bietet der Beitrag einen komprimierten Blick auf Entscheidungen österreichischer Gerichte, die sich mit der Ad-hoc-Publizitätspflicht befasst haben. Die gerichtlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst dargestellt und praxisorientierte Kernaussagen für den Umgang mit Insiderinformationen bei börsennotierten Unternehmen (Emittenten) herausgearbeitet.

Published Online: 2020-04-09
Published in Print: 2020-04-09

© 2020 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 7.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2020-0209/html
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