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KapMuG-Verfahren bei fehlenden oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen sowie bei Prospektangaben

  • Jens Rathmann
Veröffentlicht/Copyright: 13. August 2018
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Zusammenfassung

Die Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) haben, nach anfänglicher Euphorie im Zusammenhang mit einigen Großverfahren (Börsengänge der Deutsche Telekom AG, Hypo-Real-Estate-Verfahren), zweitweise ein Nischen-Dasein geführt. Erst in den letzten zwei Jahren wurden mehrere rechtlich und vor allem wirtschaftlich bedeutsame Verfahren eingeleitet (z. B. im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahme von VW durch Porsche oder dem sog. „Dieselgate“) und es kam auch in einer Reihe von „normalen“ Kapitalanlagefällen zu KapMuG-Anträgen (z. B. zu Schiffs- und Immobilienfonds). Der Beitrag, der auf einem Vortrag anlässlich der ZIP-Jahrestagung zum Bank- und Kapitalmarktrecht am 20. April 2018 basiert, will den Ablauf eines KapMuG-Verfahrens darstellen, dabei einige Probleme bei dessen Durchführung vor dem Oberlandesgericht beleuchten und schließlich einen Ausblick auf die – vom Bundestag inzwischen beschlossene – Musterverfahrensklage wagen.

Published Online: 2018-08-13
Published in Print: 2018-08-13

© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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