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Bericht aus Brüssel: Inhalt und Verfahrensstand anhängiger Gesetzgebungsvorhaben im Bankrecht/Kapitalmarktrecht auf EU-Ebene, Teil 1

  • Karl-Philipp Wojcik
Veröffentlicht/Copyright: 13. August 2018
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Zusammenfassung

Spätestens, wenn am 1. 9. 2018 die Sommerunterbrechung des politischen Brüssel zum Ende gekommen sein wird, beginnt der Countdown für die von der EU-Kommission gemachten Gesetzgebungsvorschläge zu laufen. Denn vom 23. bis 26. 5. 2019 werden Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden. Dies bedeutet, dass de facto ab Anfang April 2019, wenn die Parteien in die heiße Wahlkampfphase eingetreten sind, Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission gemacht hat und welche dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV ) unterliegen, mindestens bis zum Zusammentritt des neugewählten Europäischen Parlaments, wahrscheinlich aber sogar bis zur Amtsübernahme der neuen Kommission voraussichtlich im November 2019, im Wesentlichen „auf Eis“ liegen. Zwar gilt auf EU-Ebene nicht das Diskontinuitätsprinzip, so dass die anhängigen Gesetzgebungsvorschläge auch nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments anhängig bleiben. Jedoch schließt sich Ende März 2019 faktisch das Zeitfenster, innerhalb dessen anhängige Gesetzgebungsvorschläge der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Gesetzgebungsprozess verhandelt und ggf. verabschiedet werden können.

Vor diesem Hintergrund will der Beitrag einen Überblick über Inhalt sowie den Verfahrens- und Sachstand wichtiger Gesetzgebungsvorhaben der EU-Kommission in den Bereichen der Finanzmarktgesetzgebung, insbesondere auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts geben. Wegen der Fülle der noch anhängigen Gesetzgebungsverfahren wird dieser Überblick in zwei Teilen erfolgen, von denen der erste Teil in diesem Heft veröffentlicht und der zweite Teil im kommenden Heft (5/2018) der ZBB erscheinen wird.

Published Online: 2018-08-13
Published in Print: 2018-08-13

© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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