Risikofrüherkennungspflichten und kundengerechte Kreditberatung – Zur Genese des Prinzips geteilten Risikovertrauens
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Harald Herrmann
Zusammenfassung
Der nachstehende Vergleich des Bank- und Versicherungsvertragsrechts ist auf die Informationspflichten der Parteien vor und nach Vertragsabschluss gerichtet, um zu erkennen, inwiefern die Risikofrüherkennung isoliert der einen oder der anderen Seite auferlegt wird, oder um ein Zusammenwirken beider Seiten bei der Identifikation und Bewältigung der Risiken zu ermöglichen. Es wird zu zeigen sein, dass die beiden Rechtsgebiete dabei zwar unterschiedliche Wege gehen, doch in die gleiche Richtung weisen: Das Prinzip des caveat emptor/investor etc. ist weitgehend überwunden, und wird durch ein neues hier sog. Prinzip geteilten Risikovertrauens ersetzt. Die jüngsten Novellierung zu den §§ 504a bis 511 BGB und §§ 26 ff. VAG bringen zusätzliche Neuerungen, die systematischer Einordnung bedürfen.
© 2016 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Editorial
- Norbert Horn zum 80. Geburtstag
- Aufsätze
- Umsetzung von MiFID II: Auswirkungen auf die Anlageberatung und Vermögensverwaltung
- Materiell- und verfahrensrechtliche Fragen der Haftung von Bankvorständen
- Identitätsmissbrauch im Online-Banking und die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
- Risikofrüherkennungspflichten und kundengerechte Kreditberatung – Zur Genese des Prinzips geteilten Risikovertrauens
- Der Eilschiedsrichter als Mittel, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bankgarantien zu verhindern?
- Kenntnisabhängige Verjährung nach fehlerhafter Anlageberatung oder: was man als Anleger so alles zu wissen hat
- Wann liegt ein Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen vor?
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