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Risikofrüherkennungspflichten und kundengerechte Kreditberatung – Zur Genese des Prinzips geteilten Risikovertrauens

  • Harald Herrmann
Published/Copyright: August 9, 2016
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Zusammenfassung

Der nachstehende Vergleich des Bank- und Versicherungsvertragsrechts ist auf die Informationspflichten der Parteien vor und nach Vertragsabschluss gerichtet, um zu erkennen, inwiefern die Risikofrüherkennung isoliert der einen oder der anderen Seite auferlegt wird, oder um ein Zusammenwirken beider Seiten bei der Identifikation und Bewältigung der Risiken zu ermöglichen. Es wird zu zeigen sein, dass die beiden Rechtsgebiete dabei zwar unterschiedliche Wege gehen, doch in die gleiche Richtung weisen: Das Prinzip des caveat emptor/investor etc. ist weitgehend überwunden, und wird durch ein neues hier sog. Prinzip geteilten Risikovertrauens ersetzt. Die jüngsten Novellierung zu den §§ 504a bis 511 BGB und §§ 26 ff. VAG bringen zusätzliche Neuerungen, die systematischer Einordnung bedürfen.

Online erschienen: 2016-8-9
Erschienen im Druck: 2016-8-15

© 2016 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 17.2.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2016-0407/html
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