Der rechtliche Rahmen des algorithmischen Handels inklusive des Hochfrequenzhandels
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Jochen Kindermann
Zusammenfassung
Am 14. 5. 2013 traten wesentliche Teile des Hochfrequenzhandelsgesetzes in Kraft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen eines Rundschreibens die organisatorischen Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten konkretisiert und hierzu am 6. 5. 2014 weitere erläuternde FAQs veröffentlicht. Die Regelungen sind grundsätzlich bis zum 1. 7. 2014 umzusetzen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat Hinweise zur Kennzeichnung von Algorithmen veröffentlicht. Der Beitrag diskutiert die neuen regulatorischen Vorgaben unter besonderer Berücksichtigung der organisatorischen Anforderungen und gibt einen Ausblick auf die Entwicklungen des Hochfrequenzhandels im Rahmen der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie.
© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Cover
- Aufsätze
- Runter mit den Dispozinsen – aber wie?
- Die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher
- Der rechtliche Rahmen des algorithmischen Handels inklusive des Hochfrequenzhandels
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Boni für Bankiers – Regulierungsauftakt durch das Reichsgesetz über das Kreditwesen (RKWG)
- Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht 2014 – Tagungsbericht zum 5. Münsteraner Bankrechtstag
Artikel in diesem Heft
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- Aufsätze
- Runter mit den Dispozinsen – aber wie?
- Die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher
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- Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
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- Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht 2014 – Tagungsbericht zum 5. Münsteraner Bankrechtstag