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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
- Aufgaben und Ziele -
-
Edgar Löw
Published/Copyright:
October 23, 2015
Abstract
Dem romanischen Rechtsverständnis entsprechend war auch das überkommene deutsche Rechnungslegungsrecht gekennzeichnet durch wenig detaillierte Vorschriften, die erst durch Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung konkretisiert wurden. Mit der Gründung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erfolgte die Übertragung von gesetzgeberischen Kompetenzen im Bereich der Konzernrechnungslegung an ein privatrechtliches, mit Experten besetztes Gremium, das nunmehr Empfehlungen für eine ordnungsmäßige Konzernrechnungslegung in Form von Standards entwickelt.
Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2001-02-01
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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