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§ 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung

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GmbHG
Ein Kapitel aus dem Buch GmbHG
§ 58a Vereinfachte KapitalherabsetzungMichael Arnold/Felix Born1188 verringert sich der Bilanzposten Stammkapital. § 30 bezieht sich nun auf die neue Stammkapitalziffer. Kraft Gesetzes werden auch die Nennbeträge der Geschäfts-anteile proportional herabgesetzt, sofern der Herabsetzungsbeschluss keine ab-weichende Regelung bestimmt (vgl. Rn. 9). In einem zweiten Schritt ist der Zweck, dem die Kapitalherabsetzung dient (z. B. Rücklagenbildung, Erlass von Einlagen usw.), umzusetzen. Hierfür sind ggf. weitere Ausführungshandlungen durch die Geschäftsführer erforderlich.45) Im Fall des Er-lasses von Einlageforderungen müssen bspw. entsprechende Erlassverträge (§ 397 BGB) abgeschlossen werden, im Fall der Rücklagenbildung muss im folgenden Jahresabschluss entsprechend gebucht werden. V. Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken, in Liquidation und Insolvenz In der Insolvenz der GmbH scheiden Zahlungen an die Gesellschafter ebenso aus wie der Erlass der Einlagen. Sowohl zu Sanierungszwecken vor der Insolvenz als auch in der Insolvenz kommt als Sanierungsmittel aber eine Kapitalerhöhung in Betracht, die zuvor eine Beseitigung oder zumindest eine Minderung des Bilanzver-lustes voraussetzt. In diesen Fällen ist die Kombination einer Kapitalerhöhung mit der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach § 58 zwar theoretisch möglich, doch wird in der Praxis regelmäßig die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach den §§ 58a ff zur Anwendung kommen.46) Soll dennoch eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach § 58 der Kapitalerhöhung vorausgehen, stellt sich das Problem des Sperrjahres nach Absatz 1 Nr. 3, das einem zügigen Abschluss der Sanierung im Wege steht.47)Eine Kapitalherabsetzung ist auch in der Liquidation der Gesellschaft möglich, bringt gegenüber dem Verfahren nach § 73, dessen Schutzvorschriften ohnehin zu beachten sind, aber keinen Vorteil.48) Eine bloße Verlustbeseitigung ist mit Hilfe der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff) zu erreichen. _____________ 45) Ausführl. Scholz-Priester, GmbHG, § 58 Rn. 76 ff; zur Behandlung vorzeitiger Aus-kehrungen: Kerssenbrock, GmbHR 1984, 306 ff. 46) Scholz-Priester, GmbHG, § 58 Rn. 87; Maser/Sommer, GmbHR 1996, 22, 32. 47) K. Schmidt, ZGR 1982, 519, 533. 48) Lutter/Hommelhoff-Lutter, GmbHG, § 58 Rn. 28. § 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung Michael Arnold/Felix Born (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte Kapital-herabsetzung vorgenommen werden. (2) 1Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zulässig, nachdem der Teil der Kapital- und Gewinnrücklagen, der zusammen über zehn vom Hundert des nach der Herabsetzung verbleibenden Stammkapitals hinausgeht, vorweg auf-gelöst ist. 2Sie ist nicht zulässig, solange ein Gewinnvortrag vorhanden ist. (3) 1Im Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzung sind die Nennbe-träge der Geschäftsanteile dem herabgesetzten Stammkapital anzupassen. 2Die 23 24 25

§ 58a Vereinfachte KapitalherabsetzungMichael Arnold/Felix Born1188 verringert sich der Bilanzposten Stammkapital. § 30 bezieht sich nun auf die neue Stammkapitalziffer. Kraft Gesetzes werden auch die Nennbeträge der Geschäfts-anteile proportional herabgesetzt, sofern der Herabsetzungsbeschluss keine ab-weichende Regelung bestimmt (vgl. Rn. 9). In einem zweiten Schritt ist der Zweck, dem die Kapitalherabsetzung dient (z. B. Rücklagenbildung, Erlass von Einlagen usw.), umzusetzen. Hierfür sind ggf. weitere Ausführungshandlungen durch die Geschäftsführer erforderlich.45) Im Fall des Er-lasses von Einlageforderungen müssen bspw. entsprechende Erlassverträge (§ 397 BGB) abgeschlossen werden, im Fall der Rücklagenbildung muss im folgenden Jahresabschluss entsprechend gebucht werden. V. Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken, in Liquidation und Insolvenz In der Insolvenz der GmbH scheiden Zahlungen an die Gesellschafter ebenso aus wie der Erlass der Einlagen. Sowohl zu Sanierungszwecken vor der Insolvenz als auch in der Insolvenz kommt als Sanierungsmittel aber eine Kapitalerhöhung in Betracht, die zuvor eine Beseitigung oder zumindest eine Minderung des Bilanzver-lustes voraussetzt. In diesen Fällen ist die Kombination einer Kapitalerhöhung mit der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach § 58 zwar theoretisch möglich, doch wird in der Praxis regelmäßig die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach den §§ 58a ff zur Anwendung kommen.46) Soll dennoch eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach § 58 der Kapitalerhöhung vorausgehen, stellt sich das Problem des Sperrjahres nach Absatz 1 Nr. 3, das einem zügigen Abschluss der Sanierung im Wege steht.47)Eine Kapitalherabsetzung ist auch in der Liquidation der Gesellschaft möglich, bringt gegenüber dem Verfahren nach § 73, dessen Schutzvorschriften ohnehin zu beachten sind, aber keinen Vorteil.48) Eine bloße Verlustbeseitigung ist mit Hilfe der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff) zu erreichen. _____________ 45) Ausführl. Scholz-Priester, GmbHG, § 58 Rn. 76 ff; zur Behandlung vorzeitiger Aus-kehrungen: Kerssenbrock, GmbHR 1984, 306 ff. 46) Scholz-Priester, GmbHG, § 58 Rn. 87; Maser/Sommer, GmbHR 1996, 22, 32. 47) K. Schmidt, ZGR 1982, 519, 533. 48) Lutter/Hommelhoff-Lutter, GmbHG, § 58 Rn. 28. § 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung Michael Arnold/Felix Born (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte Kapital-herabsetzung vorgenommen werden. (2) 1Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zulässig, nachdem der Teil der Kapital- und Gewinnrücklagen, der zusammen über zehn vom Hundert des nach der Herabsetzung verbleibenden Stammkapitals hinausgeht, vorweg auf-gelöst ist. 2Sie ist nicht zulässig, solange ein Gewinnvortrag vorhanden ist. (3) 1Im Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzung sind die Nennbe-träge der Geschäftsanteile dem herabgesetzten Stammkapital anzupassen. 2Die 23 24 25

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter i
  2. Inhaltsübersicht vii
  3. Einleitung 1
  4. § 1 Zweck; Gründerzahl 21
  5. § 2 Form des Gesellschaftsvertrags 36
  6. § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags 81
  7. § 4 Firma 100
  8. § 4a Sitz der Gesellschaft 116
  9. § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil 131
  10. § 5a Unternehmergesellschaft 147
  11. § 6 Geschäftsführer 169
  12. § 7 Anmeldung der Gesellschaft 186
  13. § 8 Inhalt der Anmeldung 199
  14. § 9 Überbewertung der Sacheinlagen 217
  15. § 9a Ersatzansprüche der Gesellschaft 222
  16. § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche 228
  17. § 9c Ablehnung der Eintragung 231
  18. § 10 Inhalt der Eintragung 242
  19. § 11 Rechtszustand vor der Eintragung 249
  20. § 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft 294
  21. § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft 299
  22. Anhang zu § 13 324
  23. § 14 Einlagepflicht 343
  24. § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen 347
  25. § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten 373
  26. § 17 399
  27. § 18 Mitberechtigung am Geschäftsanteil 399
  28. § 19 Leistung der Einlagen 403
  29. § 20 Verzugszinsen 426
  30. Vor §§ 21–25 428
  31. § 21 Kaduzierung 430
  32. § 22 Haftung der Rechtsvorgänger 435
  33. § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils 438
  34. § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen 441
  35. § 25 Zwingende Vorschriften 444
  36. § 26 Nachschusspflicht 445
  37. § 27 Unbeschränkte Nachschusspflicht 449
  38. § 28 Beschränkte Nachschusspflicht 451
  39. § 29 Ergebnisverwendung 453
  40. § 30 Kapitalerhaltung 477
  41. Anhang zu § 30 550
  42. § 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen 604
  43. § 32 Rückzahlung von Gewinn 648
  44. §§ 32a, 32b 653
  45. § 33 Erwerb eigener Geschäftsanteile 654
  46. § 34 Einziehung von Geschäftsanteilen 698
  47. § 35 Vertretung der Gesellschaft 753
  48. § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen 773
  49. § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern 777
  50. § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis 786
  51. § 38 Widerruf der Bestellung 794
  52. § 39 Anmeldung der Geschäftsführer 811
  53. § 40 Liste der Gesellschafter 816
  54. § 41 Buchführung 832
  55. § 42 Bilanz 843
  56. § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts 855
  57. § 43 Haftung der Geschäftsführer 868
  58. § 43a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen 944
  59. § 44 Stellvertreter von Geschäftsführern 948
  60. § 45 Rechte der Gesellschafter 949
  61. § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter 953
  62. § 47 Abstimmung 964
  63. § 48 Gesellschafterversammlung 1013
  64. § 49 Einberufung der Versammlung 1019
  65. § 50 Minderheitsrechte 1022
  66. § 51 Form der Einberufung 1026
  67. § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht 1031
  68. § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht 1038
  69. § 52 Aufsichtsrat 1043
  70. § 53 Form der Satzungsänderung 1089
  71. § 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung 1098
  72. § 55 Erhöhung des Stammkapitals 1104
  73. § 55a Genehmigtes Kapital 1119
  74. § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen 1131
  75. § 56a Leistungen auf das neue Stammkapital 1139
  76. § 57 Anmeldung der Erhöhung 1144
  77. § 57a Ablehnung der Eintragung 1150
  78. § 57b 1151
  79. § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 1151
  80. § 57d Ausweisung von Kapital- und Gewinnrücklagen 1156
  81. §§ 57e–g 1160
  82. § 57h Arten der Kapitalerhöhung 1165
  83. § 57i Anmeldung und Eintragung des Erhöhungsbeschlusses 1167
  84. § 57j Verteilung der Geschäftsanteile 1170
  85. § 57k Teilrechte; Ausübung der Rechte 1171
  86. § 57l Teilnahme an der Erhöhung des Stammkapitals 1173
  87. § 57m Verhältnis der Rechte; Beziehungen zu Dritten 1174
  88. § 57n Gewinnbeteiligung der neuen Geschäftsanteile 1177
  89. § 57o Anschaffungskosten 1179
  90. § 58 Herabsetzung des Stammkapitals 1180
  91. § 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung 1188
  92. § 58b Beträge aus Rücklagenauflösung und Kapitalherabsetzung 1199
  93. § 58c Nichteintritt angenommener Verluste 1203
  94. § 58d Gewinnausschüttung 1205
  95. §§ 58e–58f 1208
  96. § 59 1214
  97. § 60 Auflösungsgründe 1215
  98. § 61 Auflösung durch Urteil 1225
  99. § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde 1230
  100. § 63 1232
  101. § 64 Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung 1232
  102. § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung 1266
  103. § 66 Liquidatoren 1273
  104. § 67 Anmeldung der Liquidatoren 1286
  105. § 68 Zeichnung der Liquidatoren 1291
  106. § 69 Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern 1294
  107. § 70 Aufgaben der Liquidatoren 1303
  108. § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten 1309
  109. § 72 Vermögensverteilung 1316
  110. § 73 Sperrjahr 1320
  111. § 74 Schluss der Liquidation 1326
  112. § 75 Nichtigkeitsklage 1334
  113. § 76 Heilung von Mängeln durch Gesellschafterbeschluss 1341
  114. § 77 Wirkung der Nichtigkeit 1342
  115. § 78 Anmeldepflichtige 1345
  116. § 79 Zwangsgelder 1349
  117. §§ 80, 81, 81a 1350
  118. § 82 Falsche Angaben 1351
  119. § 83 1358
  120. § 84 Verletzung der Verlustanzeigepflicht 1358
  121. § 85 Verletzung der Geheimhaltungspflicht 1362
  122. §§ 86, 87 1365
  123. Bearbeiterverzeichnis ix
  124. Stichwortverzeichnis 1367
  125. Vorwort v
  126. Literaturverzeichnis xi
Heruntergeladen am 10.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/9783814557434.1188/html?lang=de&srsltid=AfmBOoqSm0tIVvHSHAcBmmVUJqC4pQxKHvZCw1C9myROa_1Bl6s7w8KP
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