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Muster 12: Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung

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Vertragskommentar Wohnungseigentum
Ein Kapitel aus dem Buch Vertragskommentar Wohnungseigentum
135 Muster 12: Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung I. Vertragstext Ur.-Nr. ... für 2014 ... Verhandelt zu Wuppertal am ... Vor ..., Notar in ..., erschienen 1. Herr/Frau ..., 2. Herr/Frau ..., 3. Herr/Frau ..., 4. Herr/Frau ..., dem Notar persönlich bekannt/ausgewiesen durch ... Auf Befragen des Notars erklärten die Erschienenen, dass weder der Notar noch eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beur-kundung ist, tätig war oder ist. Die Erschienenen erklärten mit der Bitte um Beurkundung folgende Änderung einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung [Æ Rz. 564] I. 1. Eigentümer des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundbesitzes in Wuppertal-Elberfeld, Flur 415 Flurstück 99, sind die zu 1.–4. Erschienenen bzw. Vertretenen. Die Wohnungseigentumseinheiten sind eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Elberfeld Blätter 12433 bis 12437. 2. Die Beteiligten ändern § 12 der geltenden Gemeinschaftsordnung wie folgt: § 12 Änderungen der Gemeinschaftsordnung 1. Änderungen und Ergänzungen der Gemeinschaftsordnung, die mit Abweichungen von abdingbaren gesetzlichen Regelungen verbunden sind, z. B. Änderung des Kos-tenverteilungsschlüssels, Zustimmungen zu baulichen Veränderungen sowie Ge-brauchsregelungen, können von den Eigentümern in einer Eigentümersammlung durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit aller Miteigentumsanteile vereinbart wer-den, sofern für die Änderung ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Eigentü-mer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht un-billig beeinträchtigt werden. Soweit durch das Gesetz zwingend eine abweichende Mehrheit vorgeschrieben ist, gilt vorrangig diese. [Æ Rz. 216 – 220] 553 554 555 556

135 Muster 12: Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung I. Vertragstext Ur.-Nr. ... für 2014 ... Verhandelt zu Wuppertal am ... Vor ..., Notar in ..., erschienen 1. Herr/Frau ..., 2. Herr/Frau ..., 3. Herr/Frau ..., 4. Herr/Frau ..., dem Notar persönlich bekannt/ausgewiesen durch ... Auf Befragen des Notars erklärten die Erschienenen, dass weder der Notar noch eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beur-kundung ist, tätig war oder ist. Die Erschienenen erklärten mit der Bitte um Beurkundung folgende Änderung einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung [Æ Rz. 564] I. 1. Eigentümer des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundbesitzes in Wuppertal-Elberfeld, Flur 415 Flurstück 99, sind die zu 1.–4. Erschienenen bzw. Vertretenen. Die Wohnungseigentumseinheiten sind eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Elberfeld Blätter 12433 bis 12437. 2. Die Beteiligten ändern § 12 der geltenden Gemeinschaftsordnung wie folgt: § 12 Änderungen der Gemeinschaftsordnung 1. Änderungen und Ergänzungen der Gemeinschaftsordnung, die mit Abweichungen von abdingbaren gesetzlichen Regelungen verbunden sind, z. B. Änderung des Kos-tenverteilungsschlüssels, Zustimmungen zu baulichen Veränderungen sowie Ge-brauchsregelungen, können von den Eigentümern in einer Eigentümersammlung durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit aller Miteigentumsanteile vereinbart wer-den, sofern für die Änderung ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Eigentü-mer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht un-billig beeinträchtigt werden. Soweit durch das Gesetz zwingend eine abweichende Mehrheit vorgeschrieben ist, gilt vorrangig diese. [Æ Rz. 216 – 220] 553 554 555 556
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