Symbole als Gegenstand des ungarischen und europäischen Strafrechts – Verkehrtes Gesinnungsstrafrecht?
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Krisztina Karsai
Abstract
I. Einleitung
Überall in unserer Umgebung herrschen die Symbole. Sie werden geliebt und genutzt, weil mit ihrem Gebrauch alle verbundenen Inhalte automatisch mitgeteilt werden können, ohne dass viele Worte benutzt werden müssten, und sie verkörpern dabei doch eine höhere Ebene der Kommunikation. Viele von ihnen stammen aus unserem alten oder modernen Religions- und Kulturgut, manche aus der Medien- und Werbewelt und recht viele aus der Geschichte. Oft sind wir bei vielen Symbolen ihres tatsächlichen Ursprungs nicht völlig sicher, aber diese Unsicherheit hindert niemanden an ihrer Benutzung. Da aber manche Symbole für bestimmte Zwecke missbraucht wurden, kann ihre Benutzbarkeit heute eingeschränkt oder gesellschaftlich unerwünscht sein. Für die juristische Realität sind sie jedoch nur dann wichtig, wenn ihre Verwendung – womöglich zur Verhinderung jeglichen Missbrauchs – gesetzlich geregelt ist.
© Walter de Gruyter
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