Ein Plädoyer für § 54 Satz 1 BGB: Der nicht rechtsfähige Verein als körperschaftlich verfasste Gesellschaft – Zugleich ein Beitrag zur geplanten Reform des Vereinsrechts
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Andreas Bergmann
Abstract
I. Gesellschaftsrechtlicher Dualismus, § 54 Satz 1 BGB und die Vereinsrechtsmodernisierung
II. Der nicht rechtsfähige Verein als körperschaftlich verfasste Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Die Undurchführbarkeit der Abgrenzung von nicht rechtsfähigem Verein und BGB-Gesellschaft
2. Die Sondernormen des nicht rechtsfähigen Vereins
3. Methode der Normbestimmung
III. Die Verweisung des § 54 Satz 1 BGB auf die Vorschriften über die Gesellschaft
1. Funktionswandel des § 54 Satz 1 BGB
2. Die Verweisung auf die §§ 705 ff BGB
3. Die Verweisung des § 54 Satz 1 BGB und die Lehre vom Typenzwang
IV. Die Haftung in BGB-Gesellschaft und nicht rechtsfähigem Verein
1. Die Haftung im nicht rechtsfähigen Verein
2. Die Haftung in der BGB-Gesellschaft
V. Die gesetzlichen Sondervorschriften für den nicht rechtsfähigen Verein
1. Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
2. Insolvenzrecht
3. Die Handelndenhaftung (§ 54 Satz 2 BGB)
VI. Der nicht rechtsfähige wirtschaftliche Verein
VII. Resümee
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
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