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Obligatorische Nutzungsüberlassung als Sacheinlage und Kapitalersatz
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ANJA VERENA STEINBECK
Veröffentlicht/Copyright:
17. November 2009
Online erschienen: 2009-11-17
Erschienen im Druck: 1996
Walter de Gruyter
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Die Österreichische Privatstiftung – Ein neues Gestaltungsinstrument für Unternehmen –
- Organkompetenzen in Stiftung, Kapital- und Personengesellschaft – Gestaltungsprobleme bei mittelbaren Unternehmensträgerstiftungen –
- Kollisionsrechtliche Behandlung des Rechts verbundener Unternehmen
- Eigenverantwortlichkeit und Folgepflicht Muß der Vorstand anfechtbare oder angefochtene Hauptversammlungsbeschlüsse ausführen und verteidigen?
- Der freie Widerrufsvorbehalt bei der Schenkung einer Kommanditbeteiligung – Kollision von Schenkungs- und Gesellschaftsrecht?
- Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre – Mehrheit und Minderheit in der Personengesellschaft – zugleich Anmerkung zu BGH ZIP 1994, 1942 –
- Obligatorische Nutzungsüberlassung als Sacheinlage und Kapitalersatz
- Karlheinz Boujong
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Die Österreichische Privatstiftung – Ein neues Gestaltungsinstrument für Unternehmen –
- Organkompetenzen in Stiftung, Kapital- und Personengesellschaft – Gestaltungsprobleme bei mittelbaren Unternehmensträgerstiftungen –
- Kollisionsrechtliche Behandlung des Rechts verbundener Unternehmen
- Eigenverantwortlichkeit und Folgepflicht Muß der Vorstand anfechtbare oder angefochtene Hauptversammlungsbeschlüsse ausführen und verteidigen?
- Der freie Widerrufsvorbehalt bei der Schenkung einer Kommanditbeteiligung – Kollision von Schenkungs- und Gesellschaftsrecht?
- Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre – Mehrheit und Minderheit in der Personengesellschaft – zugleich Anmerkung zu BGH ZIP 1994, 1942 –
- Obligatorische Nutzungsüberlassung als Sacheinlage und Kapitalersatz
- Karlheinz Boujong