Leistung als Statussymbol – neue Wege im öffentlichen Dienst
Abstract
Im Jahr 2005 wurden zwei große Reformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung auf den Weg gebracht: ein neuer „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“, auf den sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften geeinigt haben, sowie das „Gesetz zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts“, dessen Entwurf von der Bundesregierung beschlossen wurde. Danach bleibt zwar die Unterscheidung nach Beamten und Arbeitnehmern grundsätzlich erhalten, doch ist nun für beide Statusgruppen eine Bezahlung nach Leistung vorgesehen, sie tritt an die Stelle des bisherigen Alimentationsprinzips. So soll nicht nur der öffentliche Dienst als Arbeitgeber für hoch qualifiziertes Personal attraktiv bleiben, es wird vielmehr auch die Entstehung einer fortschrittlichen „Führungskultur“ gefördert. Die Dienstrechtsreform bildet mithin einen integralen Bestandteil der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland.
In 2005, two major reforms within German public administration were initiated: a new “collective labour agreement for the civil service”, agreed upon by the Federal government, the local level and the trade unions, and the “law on the reform of civil service structures”, whose draft was adopted by the Federal cabinet. Although the basic distinction between civil servants (“Beamte”) and employees remains unchanged, both status groups will be paid according to a performance-oriented system, replacing the existing principle of maintenance. This way, the civil service should remain an attractive employer for highly qualified personnel; furthermore, the reform is expected to promote a culture of advanced leadership. Therefore, the two initiatives form an integral part of the current attempts to modernise government and public administration in Germany.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
Artikel in diesem Heft
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- Kommentierte Buchanzeigen / Book Review
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