Unterstellte Rechtsnähe
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        Ralf Kölbel
        
Zusammenfassung
Der „Abstand“ zwischen Laien und Recht stellt für die Rechtsdogmatik einen problembehafteten Gegenstand dar, insbesondere bei der Auslegung des so genannten „Verbotsirrtums“ (§ 17 StGB). Die Juristen behelfen sich hier mit einem argumentativen Kunstgriff. Sie produzieren Literatur - und fingieren das Rechtswissen der Laien. Auf diese Weise lassen sich zahlreiche Begründungsprobleme lösen. Den Standards der juristischen Methodenlehre werden die juristischen Autoren und Leser aber nicht gerecht.
Summary
The „distance“ between laypeople and law is a problem for the jurisprudential interpretation of law, especially for the interpretation of § 17 German Penal Code (so called „Verbotsirrtum“). Therefore lawyers use a sophisticated „literary“ argumentation. They produce a fiction: the legal knowledge of laypeople. In this way plausible reasons and explanations are reached - but the standards of legal methodology are suspended by the authors and readers.
© 2005 by Lucius & Lucius, Stuttgart
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Abhandlungen
- Hypertext und Recht
- Die Einführung von Verfahrenspflegschaft
- Streitregelung in der Zivilgesellschaft
- Unterstellte Rechtsnähe
- Berichte
- Verleihung des Preises „Recht und Gesellschaft“ an Susanne Karstedt
- Die Jurisprudenz zwischen Verrechtlichung und Rechtsferne der Alltagspraxis
- Rezensionen
- Autorinnen und Autoren des Heftes
Artikel in diesem Heft
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- Hypertext und Recht
- Die Einführung von Verfahrenspflegschaft
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