Rudolf Meer: Der transzendentale Grundsatz der Vernunft: Funktion und Struktur des Anhangs zur Transzendentalen Dialektik der Kritik der reinen Vernunft. Berlin/Boston: Walter de Gruyter, 2019 [Kantstudien-Ergänzungshefte 207]. xii + 314 S. ISBN 978-3-11-062316-1.
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Meer Rudolf Der transzendentale Grundsatz der Vernunft: Funktion und Struktur des Anhangs zur Transzendentalen Dialektik der Kritik der reinen Vernunft Berlin/Boston Walter de Gruyter 2019 [Kantstudien-Ergänzungshefte 207]. xii 1 314 978-3-11-062316-1
Trotz zunehmendem Forschungsinteresse am Anhang zur Transzendentalen Dialektik in der Kritik der reinen Vernunft fehlte bislang eine Analyse, welche den Anhang ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellt. Rudolf Meer hat mit diesem Buch, einer erweiterten Fassung seiner Dissertation, nun eine solche vorgelegt. Wie bereits der Untertitel ankündigt, hat Meers Studie zum Ziel, „Struktur und Funktion“ des Anhangs textimmanent zu erschließen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Einbettung des Anhangs in die Transzendentale Dialektik gelegt. Zielsetzung der Studie ist insbesondere, „inkompatible Aspekte sowie verdeckte Prämissen und Argumente aus dem Text [des Anhangs] zu isolieren, um sie zu problematisieren und daraufhin im Gesamtkontext der Transzendentalen Dialektik erneut zu thematisieren“ (8–9). Vor dem Hintergrund von Kants Zurückweisung des transzendenten Vernunftgebrauchs wird dazu der Leitfrage nachgegangen, „wie […] der regulative Vernunftgebrauch, den Kant im Anhang zur Transzendentalen Dialektik entwickelt, eine transzendentale Funktion im Rahmen der ersten Kritik erlangen [kann]“ (9).
In Kapitel 1 präsentiert der Verfasser die heterogene Forschungsliteratur zum Anhang auf knappe, aber verständliche Weise. Hilfreich ist vor allem seine Unterteilung der Literatur in neun Themenkreise: Untersuchungen zum Anhang (i) im Kontext der Transzendentalen Dialektik, (ii) ausgehend von der Transzendentalen Analytik, (iii) „als bestimmte Entwicklungsstufe der Konzeption der reflektierenden Urteilskraft“ (5) in der dritten Kritik, (iv) mit Fokus auf den Zweckbegriff, (v) hinsichtlich Kants praktischer Philosophie, (vi) als „Übergang […] zu den Erfahrungswissenschaften“ (6), (vii) hinsichtlich regulativer Prinzipien im Allgemeinen, (viii) mit Blick auf die konkreten wissenschaftlichen Beispiele, die Kant anführt, und (ix) Untersuchungen zum Anhang selbst.
Wie sich im Folgenden zeigen wird, lässt sich Meers Studie nicht eindeutig einer dieser Kategorien zuweisen. Im Unterschied zu Arbeiten der Kategorie (ix) wird der Anhang nicht isoliert untersucht. Vielmehr werden die vielfältigen Bezüge zu anderen Textpassagen aufgewiesen. Im Gegensatz zu Arbeiten der Kategorien (i) bis (viii) werden diese Bezüge jedoch ausgehend vom Anhang untersucht. Meers Studie beschäftigt sich deshalb mit den meisten erwähnten Forschungsfeldern. Lediglich die Beziehung zwischen der regulativen Vernunft und Kants praktischer Philosophie bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Im ersten Teil der Studie (Kap. 2) wird argumentiert, dass die Frage nach dem Wie des regulativen Vernunftgebrauchs textimmanent sei. Bereits in der Antinomie der reinen Vernunft versuche Kant, „der Dichotomie zwischen Dogmatismus und Skeptizismus zu entgehen“ (52). Der dazu angeführte regulative Grundsatz der Vernunft stelle ein Bindeglied zwischen dem Antinomiekapitel und dem Anhang dar. Daher werden aus Kants Überlegungen im Antinomiekapitel „ex negativo Kriterien für den regulativen Vernunftgebrauch“ im Anhang gewonnen (57). Aufschlussreich wäre an dieser Stelle eine explizite Formulierung sowohl der angesprochenen textimmanenten Kriterien als auch des Grundsatzes der Vernunft.
Nachdem die Textimmanenz der Leitfrage nachgewiesen wurde, werden im Hauptteil der Studie (Kap. 3 bis 5) drei Unterfragen behandelt. Bereits im Voraus ist festzuhalten, dass die Zusammenhänge zwischen den drei Unterfragen und der Leitfrage der Studie nicht explizit dargelegt werden. Die innere Logik der Themenentfaltung wird daher nicht an allen Stellen der Studie deutlich.
Um die Frage nach dem Wie eines transzendentalen Grundsatzes der Vernunft im Rahmen der ersten Kritik zu beantworten, werden in Kapitel 3 zunächst die Vernunftbegriffe im System der ersten Kritik verortet. Dies ist nötig, da sich Kants Kritik an der traditionellen Metaphysik nicht gegen ihre Gegenstände richtet, sondern gegen den ihnen traditionell zugeschriebenen Status. Der Verfasser argumentiert, die systematische Verortung der Vernunftbegriffe erfolge durch die „metaphysische Deduktion“ der Vernunftbegriffe im Ersten Buch der Transzendentalen Dialektik: Die dreifache Differenzierung des Unbedingten, d. h. die Trias der Ideen Seele, Welt, Gott, beruhe auf der Dreiheit möglicher Vernunftschlüsse (kategorisch, hypothetisch, disjunktiv), analog zum Ersten Hauptstück der Analytik der Begriffe (vgl. 90 f.). Die Herleitung der Vernunftprinzipien Homogenität, Spezifizität und Kontinuität ziele jedoch darauf ab, die logischen Prinzipien der Gattungen, der Arten und des Übergangs dazwischen „transzendentallogisch zu ermitteln“ (100). Die Ausführung des Verfassers und insbesondere seine Übertragung des terminus technicus „metaphysische Deduktion“ erhellen zwar die Dreiteilung der Vernunftbegriffe, nicht aber Kants Verknüpfung der Schlussformen und der Vernunftbegriffe in concreto. Der Verfasser bemüht sich auch nicht, diese nachvollziehbar zu machen (oder ausdrücklich zurückzuweisen), da sein Hauptanliegen darin besteht, Kants Bezugnahme auf Homogenität, Spezifizität und Kontinuität sowie auf Seele, Welt und Gott zu kontextualisieren.
Da der regulative Vernunftgebrauch dieser Prinzipien und Ideen ausdrücklich auf die systematische Einheit aller Verstandeserkenntnis abzielt, wird in Kapitel 4 der Zusammenhang zwischen den Vernunftbegriffen und dem System- und Zweckbegriff untersucht. Kant charakterisiere mit dem Zweckbegriff „ein wechselseitiges Bedingungsverhältnis“ zwischen Vorstellung und Gegenstand (143): Ein Zweck sei eine Bestimmung a priori eines Gegenstands durch eine Vorstellung. Das gleiche Spannungsverhältnis wird anhand das Systembegriffs aufgezeigt: Die Vernunft aggregiere Verstandeserkenntnisse nicht bloß, „sondern bildet eine systematische Einheit, die den Teilen als Ganzes vorausgeht und denen die jeweilige spezifische Erkenntnis zugeordnet ist“ (157). Diese reziproke Beziehung zeige sich also auch zwischen der Verstandeserkenntnis und dem regulativen Vernunftgebrauch.
Schließlich wird in Kapitel 5 die transzendentale Rechtfertigung des regulativen Vernunftgebrauchs thematisiert, weil die Vernunftbegriffe a priori sind und daher, so der Verfasser, im Rahmen der ersten Kritik einer transzendentalen Deduktion bedürfen. Ziel ist es, die Rolle, Möglichkeit und Durchführung der transzendentalen Deduktion der Vernunftbegriffe zu explizieren und dadurch die Frage nach der transzendentalen Funktion des regulativen Vernunftgebrauchs einer Beantwortung zuzuführen. Die Funktion einer solchen Deduktion sei es, die Gültigkeit der Vernunftbegriffe für „das Feld möglicher Erfahrung“ zu rechtfertigen (176). Kant weise dabei eine objektive Deduktion zurück, lasse aber eine subjektive zu, welche „die Gültigkeit der Vernunftbegriffe nicht durch die Konstitution von Gegenständen rechtfertigt, sondern aus der Natur unserer Vernunft“ (190). Hinsichtlich der Durchführung werden zwei Argumentationsstrategien separiert:
Erstens eine epistemologisch-methodologische, die darin bestehe, die Vereinbarkeit der Vernunftbegriffe mit dem Verstandesgebrauch sowie deren diesbezügliche Nützlichkeit nachzuweisen. Diese Strategie wird als zu schwach abgewiesen.
Zweitens verfolge Kant einen metaphysisch-ontologischen Ansatz. Dieser bestehe darin, die Vernunftbegriffe auf Gegenstände in der Idee zu restringieren, ohne welche die Vernunft keine systematische Einheit denken könne. Diese Argumentation sei aber zu stark: Denn „ist das Unbedingte wieder als Gegenstand gegeben – wenn auch nicht als Gegenstand schlechthin, sondern als Gegenstand in der Idee –, ist Kant“ dem Vorwurf eines Fehlschlusses vom Bedingten aufs schlechthin Unbedingte ausgesetzt, wie er ihn im Antinomiekapitel ausdrücklich zurückweist (204). Allerdings wird ein Versuch Kants nachgewiesen, die Vernunftbegriffe anhand ihres logischen Zusammenhangs zu rechtfertigen. Bedauerlich ist, dass der Verfasser auch in diesem Fall zwar den Deduktionsversuch am Text festmacht, ihn aber nicht näher erörtert.
Das Schlusskapitel (Kap. 6) hat zum Ziel, „Kants Anspruch mit dem regulativen Vernunftgebrauch zu verdeutlichen“ (12). Dazu werden sowohl der transzendentale Status des Grundsatzes der Vernunft rekonstruiert als auch Kants Fallbeispiele im Anhang analysiert. Meer argumentiert dafür, den Grundsatz der Vernunft als transzendentales Prinzip in zwei Problemfeldern zu verorten:
Erstens beantworte der Grundsatz der Vernunft die Frage nach der Möglichkeit von empirischen Gesetzen, die im ersten Teil des Anhangs anhand von naturwissenschaftlichen Beispielen aufgeworfen wird. Nach Kants Ansicht seien Chemie, Astronomie und Anthropologie zwar „uneigentliche Wissenschaften“, aber dennoch rational; daher sei „der regulative Vernunftgebrauch als das zentrale Lehrstück einer solchen […] Wissenschaft“ anzusehen (261). Hervorzuheben ist an dieser Stelle besonders Meers gründliche Explikation der naturwissenschaftlichen Beispiele, die er wissenschaftshistorisch verortet und hilfreich illustriert.
Zweitens weise Kant im zweiten Teil des Anhangs aufgrund des Grundsatzes der Vernunft auch die Möglichkeit einer transzendentalen Theologie nach. Der zweite Teil des Anhangs schließe insofern ans Ideal-Kapitel an, als Kant im Anhang „die inhaltlichen und systematischen Rahmenbedingungen einer regulativen transzendentalen Theologie ab[steckt]“, der er „1781 ein relatives Primat […] vor der Moraltheologie“ einräume (275). Damit stellt sich der Verfasser gegen die gängige Priorisierung des ersten Teils des Anhangs und weist zugleich die Relevanz dieses Teils für Kants Lehre von der Gotteserkenntnis nach.
Insgesamt ist es dem Verfasser gelungen, den Anhang gründlich zu kontextualisieren. Exegetische Passagen zum Anhang sind stets mit zahlreichen Verweisen auf diverse Stellen im kantischen Korpus und insbesondere in der ersten Kritik durchsetzt. Dabei stellt der Verfasser teils Bezüge her, die selbst manchen Experten neu sein dürften. Meers umfassende und textnahe Analyse empfiehlt diese Studie zudem als Lektürehilfe; er kann für sich in Anspruch nehmen, eine schwierige Textpassage der ersten Kritik zugänglicher gemacht zu haben.
Aufschlussreich wäre darüber hinaus eine Kontextualisierung des Anhangs hinsichtlich der Transzendentalen Analytik, auf die Kant schon im ersten Absatz des Anhangs (KrV, A 642/B 670) verweist. Es stellt sich die Frage, ob und wie das Lehrstück vom regulativen Vernunftgebrauch jenes vom konstitutiven Verstandesgebrauch ergänzt ohne ihm zu widersprechen. Zum Beispiel möchte man im Hinblick auf Meers Ausführungen zu den uneigentlichen Wissenschaften fragen, wie sich Kants Überlegungen im ersten Teil des Anhangs zu jenen in der Zweiten Analogie verhalten.
Es hätte sich darüber hinaus angeboten, auf der Grundlage der freigelegten „immanenten Funktion und Struktur der Textpassage“ (278) zu ausgewählten Themen und Debatten der Forschungsliteratur dezidiert Stellung zu nehmen. Zum Beispiel sollen die Überlegungen in Kapitel 5 „die Forschungsdiskussion über das schlichte Für und Wider einer transzendentalen Deduktion der Vernunftbegriffe hinausführen, um dadurch die verhärteten Positionen aufzulösen“ (181). Auf die entsprechende Kontextualisierung und Analyse folgt jedoch keine erneute Diskussion der angesprochenen Positionen.
Das Buch weist nur wenige Druckfehler auf, zwei davon sind allerdings bedauerlich: Die Buchstaben I, J und A im Beweisschema auf S. 98 stimmen nicht mit dem Lexikon der Terme und dem eigentlichen Beweis auf S. 99 überein. Richtig wären H, I und J. Auf S. 122 fehlt in der ausformulierten Version des Schlusssatzes das „nicht“. Schade ist auch, dass das Buch nicht über ein Verzeichnis der zitierten Textstellen verfügt.
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