Die Vollstreckung von Geldsanktionen aus dem EU-Ausland in Deutschland
Verstöße gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände im EU-Ausland können zukünftig auch innerhalb Deutschlands teuer werden: Mit Wirkung zum 28.10.2010 sind die §§ 87 ff. IRG n. F. in Kraft getreten, die eine deutlich vereinfachte Vollstreckung entsprechender Geldsanktionen in Deutschland ermöglichen. Da sich das neue Verfahren zudem eignet, auch auf Massenverfahren angewendet zu werden, ist zu erwarten, dass die Regelungen eine hohe praktische Relevanz erlangen. Teilweise werden Verfahrenszahlen in einer fünf- bis sechsstelligen Größenordnung erwartet. 2 Der folgende Beitrag erläutert das neue Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.
© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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- BVerfG v. 6.10.2009 – 2 BvR 2580/08. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des BGH zur Prozessverschleppung bei verspäteten Beweisanträgen
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