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BGH v. 1.9.2004 – 2 StR 268/04, Zur Reichweite der Milderungsvorschrift des § 106 JGG (mit Anmerkung Eisenberg)

Veröffentlicht/Copyright: 27. Juli 2005
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2005 Heft 2

Abstract

Die Prüfung der unmittelbaren Anwendung des § 106 JGG ist nur dann geboten, wenn ansonsten eine lebenslange Freiheitsstrafe verwirkt wäre (Obiter dictum; LS der Schriftleitung).

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Online erschienen: 2005-07-27
Erschienen im Druck: 2005-02-01

© Walter de Gruyter

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