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BGH v. 5. 3. 2002 – 3 StR 491/01.

Published/Copyright: February 28, 2008
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2003 Issue 1

Abstract

§ 29 BtMG

1. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass zahlreiche Einzelverkäufe von Betäubungsmitteln mehreren größeren Erwerbsmengen entstammen, so erfordert dies die Bildung von Bewertungseinheiten. Dazu hat der Tatrichter die Zahl und Frequenz der Erwerbsvorgänge sowie die Zuordnung der einzelnen Verkäufe zu ihnen anhand der Tatumstände festzustellen.

2. Kann er genaue Feststellungen nicht treffen, hat er innerhalb des feststehenden Gesamtschuldumfangs die Zahl der Einkäufe und die Verteilung der Verkäufe auf sie zu schätzen. Dabei darf er die Grenze zur nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nur aufgrund einer ausreichenden Tatsachengrundlage als überschritten ansehen.

Beschl. des BGH v. 5. 3. 2002 – 3 StR 491/01.

Published Online: 2008-02-28
Published in Print: 2003-02-05

© Walter de Gruyter

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