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Urteilsergänzung entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO bei Unkenntnis von der Revisionseinlegung
BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 – 5 StR 719/24
Veröffentlicht/Copyright:
15. April 2025
Online erschienen: 2025-04-15
Erschienen im Druck: 2025-09-02
© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlungen
- Darf das Beschwerdegericht gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer eigenen Anhörung absehen, wenn das Betreuungsgericht den Betroffenen erst im Abhilfeverfahren angehört hat?
- Touch me if you can – Die Zulässigkeit der zwangsweisen Entsperrung eines Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Wirksame Verpflichtung zur Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften in AGB der Wohngebäudeversicherung
- Dritter muss mitwirken, wenn Zwangsvollstreckung gegen Vollstreckungsschuldner von ihm abhängt
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Keine Strafbarkeit wegen Geldwäsche durch Erwerb von Cannabis zum Eigenkonsum
- Zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons
- Befangenheit einer Richterin wegen unterlassener Offenlegung der außergerichtlichen Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft
- Urteilsergänzung entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO bei Unkenntnis von der Revisionseinlegung
- BAG Aktuell
- Leit- und Orientierungssätze
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