Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert
Erfordert eine Authentifizierung
Fehlende Vereidigung als relativer Revisionsgrund
BGH, Beschluss vom 9. September 2024 – 2 StR 431/23
Veröffentlicht/Copyright:
7. April 2025
Online erschienen: 2025-04-07
Erschienen im Druck: 2025-03-26
© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlungen
- Die Verjährung von Auskunftsansprüchen
- Der Referentenentwurf zur Modernisierung des Computerstrafrechts
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Beweislast des Zahlungsdienstleisters für Autorisierung
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots mit GmbH-Geschäftsführer
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Versuchte Vergewaltigung per WhatsApp
- Anforderungen an die Konnexität bei Beweisanträgen; Auslegung des »höchstpersönlichen Lebensbereichs« im Rahmen des § 201 a StGB
- Fehlende Vereidigung als relativer Revisionsgrund
- BAG Aktuell
- Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlungen
- Die Verjährung von Auskunftsansprüchen
- Der Referentenentwurf zur Modernisierung des Computerstrafrechts
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Beweislast des Zahlungsdienstleisters für Autorisierung
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots mit GmbH-Geschäftsführer
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Versuchte Vergewaltigung per WhatsApp
- Anforderungen an die Konnexität bei Beweisanträgen; Auslegung des »höchstpersönlichen Lebensbereichs« im Rahmen des § 201 a StGB
- Fehlende Vereidigung als relativer Revisionsgrund
- BAG Aktuell
- Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen