Online erschienen: 2023-07-04
Erschienen im Druck: 2023-10-04
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlungen
- Gesamtschuld und Arzthaftung
- Die Anklageschrift in der Praxis
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Beweislast für guten Glauben beim Pkw-Kauf
- Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers gilt auch beim gesamtschuldnerischen Innenausgleich zwischen Mitbehandlern
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB a. F. steht zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität
- Zum Zusammenhang zwischen Urkundenfälschung und Vermögensverlust und zum Begriff des »Nachrichtenmittlers« bei der Telekommunikationsüberwachung
- Aktuelle Entscheidungen zur Praxis der Verständigung
- BAG Aktuell
- Die Bedrohung des Arbeitgebers als wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB und die Auswirkungen falsch mitgeteilter Sozialdaten an den Betriebsrat i. R. d. § 102 Abs. 1 BetrVG
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlungen
- Gesamtschuld und Arzthaftung
- Die Anklageschrift in der Praxis
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Beweislast für guten Glauben beim Pkw-Kauf
- Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers gilt auch beim gesamtschuldnerischen Innenausgleich zwischen Mitbehandlern
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB a. F. steht zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität
- Zum Zusammenhang zwischen Urkundenfälschung und Vermögensverlust und zum Begriff des »Nachrichtenmittlers« bei der Telekommunikationsüberwachung
- Aktuelle Entscheidungen zur Praxis der Verständigung
- BAG Aktuell
- Die Bedrohung des Arbeitgebers als wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB und die Auswirkungen falsch mitgeteilter Sozialdaten an den Betriebsrat i. R. d. § 102 Abs. 1 BetrVG