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Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis: Spaltprozesse in Strafsachen beim Bundesgerichtshof
Anmerkung zum Urt. v. 10. 6. 2015 – 2 StR 97/14 –, in diesem Heft S. 83, und zum Beschl. v. 19. 5. 2015 – 1 StR 218/15, in diesem Heft S. 78, jeweils für BGHSt bestimmt
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Matthias Jahn
und Hans Kudlich
Veröffentlicht/Copyright:
14. Januar 2016
Online erschienen: 2016-1-14
Erschienen im Druck: 2016-2-1
© 2016 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Titelseiten
- Titelseiten
- Abhandlungen
- Die anwaltliche Sorgfalt im Umgang mit der isolierten Drittwiderklage
- Sicherungsverwahrung: Das strafvollzugs-begleitende gerichtliche Kontrollverfahren nach § 119 a StVollzG
- Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis: Spaltprozesse in Strafsachen beim Bundesgerichtshof
- Entscheidungen Zivil- und Zivilprozessrecht
- Analoge Anwendung des § 839 a BGB auf Sachverständigengutachten in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
- Tatsachenermittlung in Arzthaftungsprozess
- Entscheidungen Straf- und Strafprozessrecht
- Schwer miteinander zu vereinbarende Entscheidungen des 1. und des 2. Strafsenats des BGH zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation
- Schwer miteinander zu vereinbarende Entscheidungen des 1. und des 2. Strafsenats des BGH zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation
- BAG Aktuell
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetz
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- Abhandlungen
- Die anwaltliche Sorgfalt im Umgang mit der isolierten Drittwiderklage
- Sicherungsverwahrung: Das strafvollzugs-begleitende gerichtliche Kontrollverfahren nach § 119 a StVollzG
- Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis: Spaltprozesse in Strafsachen beim Bundesgerichtshof
- Entscheidungen Zivil- und Zivilprozessrecht
- Analoge Anwendung des § 839 a BGB auf Sachverständigengutachten in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
- Tatsachenermittlung in Arzthaftungsprozess
- Entscheidungen Straf- und Strafprozessrecht
- Schwer miteinander zu vereinbarende Entscheidungen des 1. und des 2. Strafsenats des BGH zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation
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