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Das Fristsetzungserfordernis der §§ 281, 323 BGB
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Hilmar Odemer
Veröffentlicht/Copyright:
15. Juli 2016
Online erschienen: 2016-7-15
Erschienen im Druck: 2016-8-1
© 2016 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Titelseiten
- Info-Teil
- JURA INFO
- Aufsätze
- Ein Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts? – Zustandekommen der Gelegenheitsgesellschaft (§ 705 BGB) und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Das Fristsetzungserfordernis der §§ 281, 323 BGB
- Die verfassungsgerichtliche Identitätskontrolle und ihre Konkretisierung durch die Entscheidung 2 BvR 2735/14 – »Identitätskontrolle I« als Vorbote von »Solange III«?
- Die neutrale Handlung – Problemfeld im Rahmen des Förderungsbeitrags iSd § 27 StGB
- Grundstudium
- Der Grundbuchberichtigungsanspruch
- Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
- Repetitorium
- Zur Fortentwicklung des EU-Vertragsrechts: Der Richtlinienvorschlag zum Online-Warenhandel
- Schwerpunktbereich
- Grundzüge des Außenwirtschaftsrechts
- Rechtsprechung
- Besorgnis der Befangenheit: Der Strafrichter bei Facebook – zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 12. 01. 2016 – 3 StR 482/15
- Methodik
- Testament und gutgläubiger Erwerb
- Im Zweifel gegen die Freiheit?
- Der missglückte (?) Anschlag im Museum
- Karteikarten
- Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers beim Handelsgeschäft
- Aufklärungspflicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung in einem Anlageprospekt
- Zur Haftung eines Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer Grenzwand
- Kündigung eines Kinderkrippen-Betreuungsvertrags
- Zur Begründung der Mängelhaftung im Werkvertrag
- Vollendeter Computerbetrug bei Sportwette im Internet
- Fehlgeschlagener Versuch und Rücktrittshorizont bei nur vorübergehendem Handlungsverzicht
- Beschwer bei freisprechenden Urteilen – Der Fall Mollath
- Identitätsfeststellung durch die Polizei im Rahmen einer Versammlung
- Polizeiliche Bildaufnahmen bei einer Versammlung
- Kein grundrechtlich gebotener Anspruch auf Klärung der eigenen Abstammung
- Kein Verfassungsgebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
Artikel in diesem Heft
- Titelseiten
- Info-Teil
- JURA INFO
- Aufsätze
- Ein Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts? – Zustandekommen der Gelegenheitsgesellschaft (§ 705 BGB) und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Das Fristsetzungserfordernis der §§ 281, 323 BGB
- Die verfassungsgerichtliche Identitätskontrolle und ihre Konkretisierung durch die Entscheidung 2 BvR 2735/14 – »Identitätskontrolle I« als Vorbote von »Solange III«?
- Die neutrale Handlung – Problemfeld im Rahmen des Förderungsbeitrags iSd § 27 StGB
- Grundstudium
- Der Grundbuchberichtigungsanspruch
- Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
- Repetitorium
- Zur Fortentwicklung des EU-Vertragsrechts: Der Richtlinienvorschlag zum Online-Warenhandel
- Schwerpunktbereich
- Grundzüge des Außenwirtschaftsrechts
- Rechtsprechung
- Besorgnis der Befangenheit: Der Strafrichter bei Facebook – zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 12. 01. 2016 – 3 StR 482/15
- Methodik
- Testament und gutgläubiger Erwerb
- Im Zweifel gegen die Freiheit?
- Der missglückte (?) Anschlag im Museum
- Karteikarten
- Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers beim Handelsgeschäft
- Aufklärungspflicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung in einem Anlageprospekt
- Zur Haftung eines Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer Grenzwand
- Kündigung eines Kinderkrippen-Betreuungsvertrags
- Zur Begründung der Mängelhaftung im Werkvertrag
- Vollendeter Computerbetrug bei Sportwette im Internet
- Fehlgeschlagener Versuch und Rücktrittshorizont bei nur vorübergehendem Handlungsverzicht
- Beschwer bei freisprechenden Urteilen – Der Fall Mollath
- Identitätsfeststellung durch die Polizei im Rahmen einer Versammlung
- Polizeiliche Bildaufnahmen bei einer Versammlung
- Kein grundrechtlich gebotener Anspruch auf Klärung der eigenen Abstammung
- Kein Verfassungsgebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte