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Das Konnossement, Sicherheit für die Bank im Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs? (Teil 1) Am Beispiel des Retentionsrechtes und der Sicherungsübereignung nach Schweizer Recht

Veröffentlicht/Copyright: 17. August 2012
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Geschäftsführender Herausgeber:RA Prof. Dr. Rolf Herberin Soz. Ahlers & VogelSchaarsteinwegsbrücke 220459 HamburgIHRInternationales HandelsrechtInternational Commercial LawZeitschrift für das Recht des internationalenWarenkaufs und -vertriebs4/201010. Jahrgang S.137–180 August 2010AufsätzeDas Konnossement, Sicherheit für die Bank im Rahmen einesDokumenten-Akkreditivs?(Teil 1)Am Beispiel des Retentionsrechtes und der Sicherungsübereignung nach Schweizer RechtDr.Giovanna Montanaro,ZürichI. EinleitungA. Die Handelsfinanzierung mittelsTransportdokumentenIm internationalen Handelsverkehr wird zwischen den Partei-en oft ein Dokumenten-Akkreditiv vereinbart, um die Bezah-lung des Kaufpreises und die ordnungsgemässe Vertragserfül-lung zu sichern. Vielfach besteht seitens des Käufers ein Fi-nanzierungsbedarf. Eine Finanzierungsmöglichkeit bestehtdarin, dass die betroffene eröffnende Bank gegen entsprechen-de Sicherheiten (vorerst) keine Deckung vom Käufer (Akkre-ditivsteller) erhält. Als Sicherheit dienen der Bank regelmäs-sig die im Dokumenten-Akkreditiv einzureichenden Trans-portdokumente. Bei längerfristigen Bankkundenbeziehungenist es zudem möglich, dass allgemeine Abmachungen beste-hen oder spezielle Vereinbarungen getroffen werden, die denKredit der Bank sichern. Dem Dokumenten-Akkreditivkommt in einem solchen Fall nicht nur eine Sicherungs- undZahlungsfunktion, sondern auch eine Kreditfunktion zu.Die rechtlichen Schwierigkeiten einer solchen Transakti-on ergeben sich daraus, dass das Transportdokument zweck-entfremdet wird. In erster Linie deckt die Ausstellung einesTransportdokumentes, wie z.B. eines Konnossementes (bill oflading; B / L), ein Bedürfnis der am Transportvertrag beteilig-ten Parteien ab. Das Konnossement entstand ursprünglich alsQuittung für den Erhalt der zu verschiffenden Güter1unddiente später auch als Beweis für den abgeschlossenen Trans-portvertrag.2Schliesslich ist das Konnossement ein Wa-ren(wert)papier, welches den Eigentumsübergang an den Wa-ren, die Kontrolle über die Waren3sowie die Auslieferung derWaren ermöglicht.Wird im Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs derHandel mittels eines Transportdokumentes finanziert, sollenüber den ursprünglichen Zweck des Transportdokumentes hi-naus auch Bedürfnisse auf der Ebene des Kaufvertrages (Simu-lation eines Zug-um-Zug-Geschäftes) und der Bankkundenbe-ziehung (Kreditsicherung) abgedeckt werden.4Dass die Inte-ressen der verschiedenen Parteien unter diesen Umständenteilweise entgegengesetzt sind, und dass das Transportdoku-ment allen diesen Ansprüchen nicht gleichermassen gerechtwerden kann, liegt auf der Hand.Inwieweit ein Konnossement eine Sicherheit für die Bankim Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs darstellt, soll imvorliegenden Beitrag näher untersucht werden.B. Die Sicherungsrechte im internationalen KontextIn der Praxis wird ein Dokumenten-Akkreditiv fast aus-nahmslos bei internationalen Handelsgeschäften vereinbart.Die Internationalität des Sachverhalts betrifft nicht nur dasWarenumsatzgeschäft, sondern auch regelmässig den Waren-transport, das Verhältnis zwischen den Banken sowie das Ver-1NachWilson,Carriage of Goods by Sea, 6. Aufl., London 2008,113, etwa im 14. Jahrhundert.2Wilson(Fn1), 113.3Wilson(Fn1), 113.4Eine gewisse Zweckentfremdung ist schon bei der soeben genann-ten Möglichkeit, durch das Konnossement das Eigentum an derWare zu übertragen, zu erkennen, dient doch diese Funktion viel-mehr den am Warenumsatzgeschäft beteiligten Personen als den amTransportvertrag Beteiligten.
Online erschienen: 2012-08-17
Erschienen im Druck: 2010-08-24

© 2010 by sellier european law publishers, Munich/Germany

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