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Wi(e)der die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger

Published/Copyright: May 13, 2011
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
From the journal Volume 21 Issue 6

Die sowohl die Wissenschaft als auch die insolvenzrechtliche Praxis beschäftigende Diskussion um eine Einschränkung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger hält seit dem erstmaligen Bekanntwerden entsprechender gesetzgeberischer Bemühungen im Jahre 2005 bis heute an. Vor dem Hintergrund jüngster Gesetzgebungsvorhaben aus den Jahren 2010/11 könnte man sogar davon reden, dass der Kampf um die Gläubigergleichbehandlung im vergangenen Jahr in eine neue Runde geführt wurde. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regierung ihre in dem Diskussions- und Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen dokumentierte Absicht zur stringenteren Ausrichtung des Insolvenzrechts am Ziel der Sanierung von in die Krise geratenen Unternehmen durch ein eigenes, paralleles Gesetzgebungsvorhaben, namentlich das Haushaltsbegleitgesetz 2011, überlagert und vermeintlich im Interesse einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konterkariert.

Zusätzliche Aspekte hat die jüngere, den Fiskus begünstigende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in die Diskussion um die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger eingeführt. Mit dem Urteil vom 9.12.2010 – V R 22/10 hat der BFH in Fortsetzung seiner Entscheidung vom 29.1.2009 – V R 64/07 klargestellt, dass die seitens des Insolvenzverwalters getätigte Entgeltvereinnahmung für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet.

Diese Entwicklung gibt Anlass, sich erneut mit der Fragestellung des Bedürfnisses einer Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger zu beschäftigen.

Online erschienen: 2011-05-13
Erschienen im Druck: 2011-June

© 2011 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York

Articles in the same Issue

  1. Abschied von der Tarifeinheit
  2. Wi(e)der die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger
  3. Staatsbankrott als Rechtsfrage – Tagungsbericht
  4. Europäische Gerichtsbarkeit. EuGH, Urteil vom 10.3.2011 – Rs. C-477/09, Zuständigkeit der Garantieeinrichtung für Arbeitnehmeransprüche am Unternehmenssitz des insolventen Arbeitgebers
  5. Arbeitsgerichtsbarkeit. BAG, Urteil vom 10.11.2010 – 5 AZR 766/09, Klage auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
  6. Finanzgerichtsbarkeit. BFH, Urteil vom 9.12.2010 – V R 22/10, Masseverbindlichkeit der Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter bei der Ist- und bei der Sollbesteuerung
  7. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 6.12.2010 – II ZB 13/09, Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
  8. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 13.1.2011 – IX ZR 53/09, Keine Bindung des Insolvenzverwalters durch vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung
  9. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 20.1.2011 – IX ZR 8/10, Inkongruente Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
  10. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 20.1.2011 – IX ZR 58/10, Inkongruente Deckung durch Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter
  11. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 25.1.2011 – II ZR 122/09, Ausscheiden sanierungsunwilliger Gesellschafter
  12. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 25.1.2011 – XI ZR 171/09, Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift im unternehmerischen Geschäftsverkehr
  13. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 3.2.2011 – IX ZB 99/09, Heilung einer Obliegenheitsverletzung
  14. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 3.2.2011 – IX ZR 213/09, Rechtshandlung des Schuldners bei Kassenauffüllung vor Pfändung
  15. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 10.2.2011 – IX ZB 250/08, Änderung eines Vermögensverzeichnisses durch Verfahrensbevollmächtigten
  16. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 10.2.2011 – IX ZB 145/09, PKH-Fähigkeit der GbR
  17. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 10.2.2011 – IX ZR 73/10, Aussonderung einer Gewährleistungsbürgschaft
  18. Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 17.2.2011 – IX ZB 268/08, Nachtragsverteilung im Gesamtvollsteckungsverfahren
  19. Michael Franz Schmitt, Sanierungsberatung als Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung – Eine vergleichende Darstellung nach dem Rechtsberatungsgesetz und dem Rechtsdienstleistungsgesetz
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