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Rechtsscheinhaftung und faktische Gesellschaft bei Immobilienfonds/GbR

  • Ulrich Weisemann
Published/Copyright: April 26, 2007
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
From the journal Volume 17 Issue 5

Abstract

I. Einleitung

Die Rechtdiskussion zu diesem Thema bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Fragen der Rechtscheinhaftung, der Wirksamkeit von Vollstreckungsunterwerfungen und wirksamen Beitritten zu einer GbR, zu einer faktischen Gesellschaft und der quotalen Haftung der Gesellschafter u. a. m.

Der BGH und ihm folgend die Instanzgerichte sehen zwar die rechtsdogmatisch zwingende Folge der Nichtigkeit von Rechtserklärungen durch Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, versuchen dann aber doch die Folgen mühsam wieder einzudämmen. Dies führt zu Brüchen in der Argumentation und zur Rechtsunsicherheit. Dies wird darzustellen sein. Zusätzlich wird auf die Rechtsprechung des EuGH zu den sog. »Schrottimmobilien« hingewiesen und auf die daraufhin sich abzeichnende Rechtsänderung im innerstaatlichen Bereich.

Des Weiteren wird man die Rechtsprechung zur faktischen Gesellschaft näher analysieren müssen und zwar wesentlich im Hinblick auf die Scheingesellschaft, die als nichtiges Rechtsgebilde keinerlei Bestandsschutz genießt. Das Gleiche gilt im Hinblick auf den Schutz der Gesellschafter vor übermäßiger Inanspruchnahme.

Inwieweit der Wechsel der Senatszuständigkeit vom XI. zum II. Senat des BGH für die zukünftige Rechtsentwicklung bedeutsam wird, bleibt abzuwarten.

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Online erschienen: 2007-04-26
Erschienen im Druck: 2007-04-25

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

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  12. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 – IX ZB 138/06, Einberufung einer Gläubigerversammlung
  13. BGH, Beschluss vom 25.1.2007 – IX ZB 240/05, Befangenheit eines Sonderinsolvenzverwalters (Anmerkung Thorsten Graeber)
  14. Röger, Insolvenz kommunaler Unternehmen in Privatrechtsform am Beispiel kommunaler Eigengesellschaften in Nordrhein-Westfalen (Besprechung Stefan Smid)
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