Startseite Rechtswissenschaften OLG Celle, Beschluß vom 8.3.2000 - 2 W 23/00, Sofortige weitere Beschwerde gegen VergütungsfestsetzungsbeschlÜsse
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OLG Celle, Beschluß vom 8.3.2000 - 2 W 23/00, Sofortige weitere Beschwerde gegen VergütungsfestsetzungsbeschlÜsse

Veröffentlicht/Copyright: 23. Januar 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 10 Heft 7

Published Online: 2006-01-23
Published in Print: 2000-07-26

Copyright © 2000 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Die Zulässigkeit der Beauftragung mit dem Insolvenzverwalter gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen und der Anrechnungstatbestand nach 1 Abs. 2 Nr. 4 lit. a) InsVV
  2. Pflichtmitgliedschaft und Prüfungspflicht in der Genossenschaftsinsolvenz
  3. Betriebliches Krisenmanagernent in den ostdeutschen Ländern. Eine Gegenüberstellung des institutionellen Zusammenspiels
  4. 1. Leipziger Insolvenzrechtstag - Veranstaltung vom 6. 3. 2000
  5. FG Berlin, Urteil vom 9. 3. 1999 - 5 K 5196/98, Vorsteuerabzug bei Bezahlung von Rechnungen durch den Konkursverwalter
  6. BGH, Beschluß vom 16.3.2000 - IX ZB 2100, Keine weitere Beschwerde gegen die Versagung von Insolvenzkostenhilfe
  7. OLG Köln, Beschluß vom 10.3.2000 - 2 W 274/99, Sofortige weitere Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
  8. OLG Celle, Beschluß vom 8.3.2000 - 2 W 23/00, Sofortige weitere Beschwerde gegen VergütungsfestsetzungsbeschlÜsse
  9. OLG Braunschweig, Beschluß vom 13.4.2000 - 1 W 29/00, Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Einstellung des Schuldnerbetriebs
  10. Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 25.4.2000 - 8 W 51 /00, Keine Beschwerde gegen Sicherungsanordnungen des Insolvenzgerichts
  11. LG Lübeck, Urteil vom 16.3.1999 - 11 O 19/00, Weiterveräußerungsklausel in der Insolvenz des Eigentumsvorbehaltskäufers
  12. AG Duisburg, Beschlüsse vom 29.3.2000 und 10.5.2000 - 62 IN 10/00, Abwicklungsbefugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
  13. Götker, Der Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH
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