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Was soll in Zukunft nationales Welterbe werden?

Zur Evaluation der Österreichischen Tentativliste zum UNESCO-Welterbe
Published/Copyright: January 28, 2022
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Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 verabschiedet. Seine Ziele sind bis heute Erfassung, Schutz, Erhaltung und Präsentation des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellen Wert. Während die Konvention heute selbst ein historisches Dokument geworden ist, sind die Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention seit ihrer ersten Fassung 1977 ständig aktualisiert worden (zuletzt 2019, eine deutsche Fassung 2015) und sie haben sich in ihrem Umfang bis heute mehr als verzehnfacht.[1] Sie enthalten die wichtigsten Definitionen, Kategorien und Regeln des UNESCO-Welterberegimes. Eine Regel davon steht in § 62: Welterbenominierungen können nur aus einer für alle Beitragsstaaten jeweils zu führenden nationalen Absichts- beziehungsweise Tentativliste heraus vorgenommen werden. – Doch hier liegt bis heute die Herausforderung: Wie können Nationalstaaten ihre eigenen Best-of-Heritage-Listen aufstellen und dabei die universell gültige Relevanz und Repräsentativität ihrer ausgewählten Stätten im Auge behalten? Die UNESCO hat mit ihren beratenden Institutionen ICOMOS (für Kultur), IUCN (für Natur) und ICCROM (für Konservierung) 1994 die sogenannte Global Strategy for a Representative, Balanced and Credible World Heritage List als Programm aufgesetzt; bis 2004 erschienen in diesem Rahmen mehrere grundlegende Untersuchungen, darunter vor allem die oft zitierte ICOMOS-Studie The World Heritage List: Filling the Gaps – an Action Plan for the Future.[2] Was aber 1972 und auch 1994 niemand ahnte, war die geradezu explosionsartige Zunahme der Einträge auf der Welterbeliste. Waren es 1994 erst 410 (304 Kultur-, 90 Natur- und 16 gemischte) Stätten, so sind es heute (Stand Februar 2021) insgesamt 1121 (869 Kultur-, 213 Natur- und 39 gemischte Stätten). Deutschland steht aktuell bei 46 aufgenommenen (43 Kultur- und 3 Natur-) Stätten; Österreich hat im Vergleich 10 (9 Kultur- und 1 Natur-) Stätten, wobei die Einträge zu den historischen Stadtzentren von Salzburg und Wien oder die Kulturlandschaft der Wachau zu den bekanntesten zählen dürften. Länderübergreifende, sogenannte transnationale und sogar serielle Einträge zu den Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011) oder die Birkenwälder-Naturerbenominierung (letzte Erweiterung 2017) teilt sich Österreich unter anderem mit Deutschland.

Dabei gibt die Tentativliste das globale Wachstumspotenzial der Welterbeliste vor: Sie steht weltweit bei 1753 Einträgen von 179 Staaten. Deutschland wie ­Österreich haben offiziell je zwölf Tentativstätten.

Aktuell befinden sich zwei transnational-serielle Anträge zusammen mit Deutschland und Österreich in der Evaluierung beziehungsweise in der Beschlussfassung: die Bedeutenden Kurorte Europas und die Frontiers of the Roman Empire (archäologisches Erbe des Limes). Doch wohin soll dieser ungebrochene Trend zu immer mehr Einträgen führen? Mit dieser Frage sind die Tentativlisten als strategisches Steuerungsinstrument zuletzt immer mehr in den Fokus gerückt. Dabei ersucht die UNESCO ihre nationalen Mitgliedsstaaten, mindestens alle zehn Jahre die Evaluierung ihrer jeweiligen Absichtslisten durchzuführen. Diesem Appell ist das Österreichische Bundesministerium für Kultur, Referat Welterbeagenden, nun nachgekommen und hat ein Gutachten zur Evaluierung der Österreichischen Tentativliste (ÖTL) vom Verfasser erstellen lassen.[3] Eine glückliche Koinzidenz war es, dass im Juli 2020 die Publikation Guidance of Developing and Revising World Heritage Tentative Lists von UNESCO, ICOMOS, ICCROM und IUCN erschien, die für die Entwicklung der nationalen Tentativlisten sechs grundlegende Arbeitsschritte (Preparing, Proposing, Assessing, Harmonizing, Approving and Submitting, Reviewing) beispielhaft aufzeigt.[4]

Da die bisher gewohnten Antragsformalitäten heute aufgrund der verschärften Richtlinien für Welterbenominierungen nicht mehr ausreichen, müssen bereits die Einträge in die Tentativlisten mit Blick auf diese erhöhten globalen UNESCO-Standards kritischer ausgewählt und systematischer und zielgerichteter weiterentwickelt werden. Zudem erfordern die zu erbringenden Nachweise für erfolgreiche Welterbenominierungen – von lokalen Grundlagen- und globalen Vergleichsstudien zur jeweiligen Stätte (Thematic bzw. Comparative Studies) über die Darlegung von Authentizität und Integrität (Tests of Authenticity and Integrity) bis zur Erstellung von Managementplänen – eine umfassende interdisziplinäre Teamarbeit einer Reihe von Expert*innen sowie die Einbindung von Bund-, Länder- und Lokalpolitik und Zivilgesellschaft. Welterbeanträge dürften in Zukunft nur dann erfolgreich sein, wenn sowohl die nationalen (hier österreichischen) Voraussetzungen als auch die globalen Standards für die jeweilige Tentativstätte gegeben sind oder zumindest realistisch in Aussicht stehen. In diesem Sinne enthält das Gutachten in einem ersten Teil Empfehlungen dazu, wie die Tentativliste als ein strategisches Steuerungsinstrument neu gefasst werden kann und dazu die institutionellen nationalen Rahmenbedingungen reformiert werden können. Anschließend werden die insgesamt 19 Stätten (zwölf bereits tentativgelistete und sieben potenziell nachrückende Stätten) auf ihre jeweiligen nationalen Voraussetzungen (Status von aktuellem Denkmalschutz, Management, Grundlagenforschung, Inventarisierung etc.) und ihre globale UNESCO-Relevanz (Einpassen in die Global Strategy und die aktuellen UNESCO-Kategorien, Definitionen zum sogenannten Outstanding Universal Value, Vergleichsbeispiele, Abwägungen zwischen rein nationalen oder transnational-seriellen Formaten) untersucht. Beide Perspektiven, die nationale und die globale, wurden dann in Relation zueinander gesetzt und das Gesamtpotenzial bewertet. Hierbei erschien es zielführend, die strategische Entwicklung der Tentativliste in drei Zeithorizonte zu gliedern:

a) eine weit fortgeschrittene Profilierung der jeweiligen Stätte mit der zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erwägenden Aufnahme in die offiziell geführte nationale Tentativliste (in diesem Falle Ende 2021),

b) ein konkret formuliertes Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre, um eine mögliche neue Stätte für die Standards der Tentativliste vorzubereiten (z. B. ein fehlendes Gesamtinventar oder zu klärende Denkmalschutzparameter), und letztlich

c) die Empfehlung der etwaigen Neuvorlage einer grundsätzlich wertvollen Projektidee ohne konkrete Zeitvorgaben, abhängig von der Bereitschaft der jeweiligen Bundesländer, die allein den Antrag zur Aufnahme einer Stätte in die nationale Absichtsliste stellen können, hier finanziell und logistisch in Vorleistung zu gehen.

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Wildendürnbach im Weinviertel / Niederösterreich, Kellergassen Galgenberg, 2018
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Wildendürnbach im Weinviertel / Niederösterreich, Kellergassen Galgenberg, 2018

Grundlegende Herausforderung bei der Evaluierung der ÖTL war, dass ein beträchtlicher Anteil der heute geführten Einträge (trotz rezenter Umstellungen) de facto aus der ersten Liste von 1994 stammt und somit der dynamischen Entwicklung der seither weiter ausdifferenzierten Welterbekategorien kaum mehr entsprach: So erschienen zum Beispiel klassische und vor allem für Westeuropa quasi ›ausnominierte‹ Kategorien wie religiöse Einzeldenkmäler wie Dom zu Gurk (Kärnten), Stift Heiligenkreuz (Niederösterreich) oder Altstadtensembles wie Hall in Tirol – Die Münze (Tirol) nur mehr schwer durchsetzbar, während die sogenannte Österreichische Eisenstraße als eine seit dem Mittelalter bis heute fortgeschriebene Industrielandschaft (Steiermark, Ober- und Niederösterreich) heute noch relevant erscheint.[5] In Überarbeitung zur Wiedervorlage befindet sich derzeit die Stätte Großglockner Hochalpenstraße als ein alpin-landschaftlich spektakulär eingebettetes lineares Verkehrsdenkmal des 20. Jahrhunderts.

Aus den insgesamt sieben untersuchten potenziell neuen Tentativstätten mögen nur drei kurz genannt werden. Als eine bis heute auf der UNESCO-Welterbeliste stark unterrepräsentierte Kategorie des »vernakulären Erbes« wurden die Kellergassen im niederösterreichischen Weinviertel untersucht, die ihre vor allem im 18. Jahrhundert ausgebildeten Weinkeller und Presshäuser in Lehmbauweise in den unterschiedlichsten topographischen Situationen von in der freien Landschaft entstandenen Hohlwegen bis zu schneckenförmigen Straßenführungen über kleine Hügel ausformten und heute trotz Verlust der ehemaligen Funktion ein regional wie wissenschaftlich bedeutendes wiederentdecktes Kulturerbe darstellen (Abb. 1).[6]

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Wien-Heiligenstadt, Karl-Marx-Hof, 2019
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Wien-Heiligenstadt, Karl-Marx-Hof, 2019

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Kartierung der grenzüberschreitenden Naturräume entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs um Österreich, 2009
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Kartierung der grenzüberschreitenden Naturräume entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs um Österreich, 2009

Mit 400 Gemeindebauten von geschlossenen Hofensembles bis zu aufgelockerten Siedlungen, darin 64.000 Wohnungen und zahlreiche soziale Einrichtungen, zählt das sogenannte Rote Wien (1919–1934) heute zu den weltweit bedeutendsten Städte- und Wohnbauprojekten des 20. Jahrhunderts. Kaum kriegszerstört und flächendeckend denkmalgeschützt, wird es in seiner Funktion bis heute lebendig fortgeschrieben und von Politik, Wissenschaft und der breiten Bevölkerung als stadtbaukulturelles Erbe der Moderne anerkannt (Abb. 2).[7] Den Vergleich zu den bereits welterbegelisteten Einträgen der sechs Siedlungen der Berliner Moderne (1913–1934; aufgenommen 2008) oder der Weißen Stadt des Modern Movement in Tel-Aviv / Israel (aufgenommen 2003) braucht es nicht zu scheuen.

Einen besonderen Bezug zu Deutschland weist schließlich die transnationale serielle Projektidee Grünes Band – Eiserner Vorhang mit einem insgesamt 12.500 Kilometer langen ehemaligen Grenzverlauf des Kalten Krieges auf, der 24 europäische Länder von der Arktischen See bis zum Schwarzen Meer tangiert. Die seit 1989 maßgeblich deutsche Initiative könnte eine gemischte Stätte werden, die das bauliche Erbe der ehemaligen Grenzanlagen als erhaltenswerte Erinnerungslandschaft mit dem einzigartigen Naturraum innerhalb dieser ehemaligen Sperrzone verbindet.[8] Die Kartierung der Grenzzonen zu Österreichs Nachbarn Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien wird derzeit erarbeitet (Abb. 3).[9]

Doch neben all den wichtigen Initiativen sollte man nicht vergessen, dass UNESCO-Welterbe nicht deckungsgleich mit dem gesamten Reichtum an kulturellem und natürlichem »Erbe der Welt« ist, sondern lediglich ein ganz spezielles, wenn heute auch extrem einflussreiches Kulturerberegime neben anderem darstellt. Und es ist in sich selbst auch nicht statisch, sondern eingeschrieben in die sich ständig weiterentwickelnden Standards, Normen, Begriffe und Konzepte, die auf einer ehemals eurozentrischen Ausgangslage beruhen, heute aber globalen Ansprüchen genügen müssen.[10]

Abbildungsnachweis

1: Stefanie Grüssl / Mit Dank an die Luftstreitkräfte des BMLV — 2: Michael Falser — 3: Helmut Schlumprecht (aus: Wrbka, Thomas et al. [Hrsg.]: Das Grüne Band Europas. Grenze. Wildnis.Zukunft. Weitra 2009, S. 301)

Published Online: 2022-01-28

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston, Germany

Downloaded on 20.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/dkp-2021-1010/html
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