E-Book-Kauf und E-Book-Ausleihe: Konkurrenz oder Förderung?
Am 26.11.2019 hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam mit der GfK die GfK-Studie zur „Onleihe“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen zieht der Börsenverein daraus den Schluss, die „Onleihe“ würde die Kaufbereitschaft buchaffiner und kaufkraftstarker Zielgruppen am Buchmarkt signifikant schmälern. Der Börsenverein spricht sich gegen eine gesetzliche Regelung für die E-Ausleihe aus und fordert stattdessen „gerechte“ Lizenzregelungen. Gesetzliche Regelungen würden keine faire Entlohnung für die Leistungen der Verlage und Autoren bieten. Der Schriftstellerverband fordert eine auf digitale Leseförderung abgestimmte Strategie der Bibliotheken.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hält diese Schlussfolgerungen für zu kurz gegriffen und sieht sich durch die erhobenen Zahlen sogar in vielen Punkten bestätigt. Deshalb hält der dbv an seiner Forderung fest: Öffentliche Bibliotheken sollen – wie bei gedruckten Büchern – auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung nach fachlichen Kriterien aus allen auf dem Markt befindlichen elektronischen Medien ungehindert auswählen und diese dann kaufen können. Dabei bezahlen Bibliotheken – wie die Preise für gedruckte Bücher – die auf dem Markt geltenden Lizenzkosten für E-Books, die auch die Endverbraucher bezahlen. Diese Gleichbehandlung gedruckter und digitaler Bücher wurde bereits 2016 vom Europäischen Gerichtshof als rechtens bestätigt, sofern die elektronische Ausleihe nach dem Modell der analogen Ausleihe „one copy one loan“ erfolgt. Die sogenannte „Bibliothekstantieme“, nach der pro Ausleihe eines gedruckten Buches ein vorher ausgehandelter Betrag zusätzlich an die Verwertungsgesellschaft Wort und von dort dann an Autoren und Verlage ausgezahlt wird, soll weiter bestehen und auch auf die Ausleihe von E-Books ausgedehnt werden.
Die in der Studie nicht weiter begründete These des Börsenvereins, mit gesetzlichen Regelungen gäbe es keine faire Entlohnung, behauptet implizit, dass Autoren und Verlage bei dem seit vielen Jahrzehnten erfolgreichen System der Ausleihe von Büchern durch Bibliotheken unfair übervorteilt würden. Wir weisen diesen Vorwurf sehr deutlich zurück. Verlage sollen ihre Autoren durch einen fairen Anteil vom Verkaufspreis bzw. Lizenzpreis an ihren Einnahmen beteiligen.
Die Kernergebnisse der Studie stellen sich im Kontext der Bibliotheken wie folgt dar:
Insgesamt besitzen 7.35 Mio. Menschen in Deutschland einen Leseausweis für eine Öffentliche Bibliothek und leihen damit für sich und ihre Familien jährlich insgesamt ca. 340 Mio. Bücher und Medien aller Art aus. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 2.6 Mio. Menschen elektronische Medien ausleihen, davon entleihen 1.9 Mio. Menschen E-Books.
Über 3.6 Mio. Menschen, die laut den Zahlen des Börsenvereins im vergangenen Jahr E-Books gekauft haben, stehen 1.9 Mio. Entleihende gegenüber. Von einer generellen Gefährdung des Buchverkaufs kann schon von daher gar keine Rede sein.
Zwei Drittel der „Onleihe“-Nutzer sind laut Studie unter 50 Jahre alt und damit „überdurchschnittlich jung“. Von den 7.35 Mio. Entleihern Öffentlicher Bibliotheken sind 2.07 Mio. Kinder bis 12 Jahre und nur ca. 987.000 Menschen 60 Jahre und älter. Die Mehrheit aller Bibliotheksausweisbesitzer (4.29 Mio.) ist also unter 60 Jahre alt. Dieses Studienergebnis ist daher nicht überraschend.
Zwei Drittel der „Onleihe“-Nutzer sind laut Studie gut situiert und gebildet. Einkommenshöhe, Bildungsgrad und Buchaffinität korrelieren laut Studie sowohl bei den Käufern wie den Entleihern. Aus genau diesem Grund haben Bibliotheken systematische Kooperationsvereinbarungen mit Kindertagestätten und Schulen geschlossen, um unabhängig von Bildungsgrad, Herkunft und Einkommen der Eltern alle Kinder und Jugendliche an die Bibliotheksnutzung und Bücher heranzuführen und bei ihnen nachhaltig Lesefreude zu wecken. Dies beginnt bereits bei der frühkindlichen Leseförderung mit Dreijährigen und ihren Eltern.
„Onleihe“-Nutzer gehören laut Studie zu den aktivsten Käufern am Buchmarkt: Es kaufen deutlich mehr als die Hälfte der Befragten, seit sie die „Onleihe“ nutzen, genauso oft oder sogar mehr gedruckte Bücher oder E-Books (55 % bei gedruckten Büchern, 53 % bei E-Books). Dies entspricht nicht nur den bereits bekannten Gewohnheiten von Bibliothekskunden, die 9,1-mal häufiger Bücher kaufen als Nicht-Bibliothekskunden. Es zeigt auch, dass die E-Ausleihe offenbar den Kauf anregt: 18 % der „Onleihe“-Nutzer kaufen mehr E-Books, seit sie die „Onleihe“ nutzen, und die durchschnittliche Anzahl gekaufter E-Books liegt mit 15,9 Exemplaren fast doppelt so hoch wie bei den Käufern gesamt mit 8,7 Exemplaren.
Nur 16 % der „Onleihe“-Nutzer würden laut Studie mehr gedruckte Bücher bzw. E-Books kaufen, wenn es keine „Onleihe“ gäbe. Jedoch würden 62 % der Onleihe-Nutzer weiterhin genauso viele gedruckte Bücher kaufen und 36 % der „Onleihe“-Nutzer genauso häufig E-Books. Unter diesen Personen dürften nach den ebenfalls in der Studie erhobenen Zahlen viele sein, die in der Folge tendenziell mehr als der durchschnittliche Leser kaufen. 11 % der „Onleihe“-Nutzer würden sogar weniger gedruckte Bücher kaufen und 12 % weniger E-Books, wenn es keine „Onleihe“ mehr gäbe.
36 % der „Onleihe“-Nutzer würden, wenn Öffentliche Bibliotheken keine „Onleihe“ bieten würden, trotzdem nicht kaufen und 12 % würden weniger kaufen. Dies gibt einen Hinweis darauf, dass Ausleihen nicht eins zu eins als entgangene Käufe gewertet werden können.
Der Zusammenhang zwischen Bibliotheksleihe und Verkauf ist sehr viel komplexer, wie jüngst mehrere große Studien aus den USA bewiesen haben. Im Rahmen des Panorama-Projects wurde unter Beteiligung der Verlage ein Titel zur Bibliotheksausleihe freigeschaltet und im Rahmen einer Lesekampagne in den Bibliotheken beworben. In der Folge stiegen die Verkaufszahlen der elektronischen und auch der gedruckten Version des Buches sehr deutlich (elektronisch in zwei Monaten um über 800 % und als gedrucktes Buch über 200 %). In einer der GfK-Studie vergleichbarer Studie, die u. a. von führenden Verlagen (Penguin, Random House und Macmillan) finanziert wurde, wurde das Leseverhalten der jüngeren Generation Z abgefragt. 49 % der Bücher, die junge Leserinnen und Leser der Generation Z gekauft haben, hatten sie vorher in einer Bibliothek ausgeliehen und 76 % haben später ein Buch gekauft, dessen Autorin oder Autor sie vorher in der Bibliothek kennengelernt hatten. Nahezu keiner der Befragten ist auf nur einen Kanal (Bibliothek oder Handel) festgelegt. Frühere Studien waren auf ähnliche Zahlen für andere Generationen gekommen. Anhand dieser und anderer Studien lässt sich ein von der GfK-Studie gar nicht beleuchteter Aspekt gut belegen:
Bibliotheken werden von vielen Leserinnen und Lesern gezielt genutzt, um neue Autorinnen und Autoren zu entdecken. Gerade bei den ansonsten weniger bekannten Autorinnen und Autoren ist der verkaufsfördernde Effekt der E-Ausleihe signifikant, weil über die Bibliotheken hier besonders häufig der erste Lesekontakt stattfindet. Zudem sind die zunächst gesuchten Titel („Bestleiher“) nicht selten gerade verliehen; dann wird aufgrund der Empfehlung der Bibliothek auf zunächst unbekanntere Titel ausgewichen und neue Lesebindungen werden geknüpft. Später werden dann Bücher der so entdeckten Autorinnen und Autoren auch gerne gekauft.
Öffentliche Bibliotheken tragen mit jährlichen Ausgaben für die Erwerbung in Höhe von 112 Mio. Euro nicht unerheblich zum Umsatz der Verlage und der Autoren bei. Die Ausleihe von gedruckten und elektronischen Medien wirkt sich auf das Kaufverhalten von Bibliothekskunden aus. Doch sind elektronische Ausleihen dabei nicht anders zu beurteilen als analoge Ausleihen. Auch bei gedruckten Büchern gibt es Personen, die ihre Bücher kaufen würden, wenn es keine Bibliotheken gäbe. Aus diesem Grund wurde vor vielen Jahrzehnten die Bibliothekstantieme als angemessene Vergütung für das Verleihen in Bibliotheken gesetzlich festgeschrieben. Deshalb fordert der dbv im Sinne der Rechteinhaber die Ausweitung der Tantieme auf die E-Ausleihe.
Laut Studie ist jeder Dritte „Onleihe“-Nutzer nicht mit der Aktualität der „Onleihe“ bei den E-Books zufrieden, mit ihrem Umfang bei E-Books sind 25 % nicht zufrieden. Dies ist insbesondere auf die mittlerweile verbreitete Praxis des „Windowing“ zurückzuführen, bei der die Bibliotheken E-Books erst mit einer Verzögerung von bis zu einem Jahr oder sogar überhaupt keine E-Books lizenzieren können. Diese Unzufriedenheit spürt das Bibliothekspersonal sehr deutlich. Die von der GfK erhobenen Zahlen unterstreichen also den Handlungsbedarf, möglichst zügig zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, die das Lese- und Informationsbedürfnis vieler Menschen in Deutschland besser zufrieden stellt.
In der Studie werden im Übrigen vor allen Dingen Thesen widerlegt, die in der Bibliothekswelt niemand so aufgestellt hatte. Für die Bibliotheken viel wesentlicher ist aber ein anderer Umstand, der über die rein wirtschaftliche Betrachtung des Börsenvereins erheblich hinausgeht. Vor dem Hintergrund, dass 19 % der Viertklässler und 16 % der 15-Jährigen in Deutschland nicht richtig lesen und schreiben können, 6.2 Mio. Menschen ab 18 Jahren Probleme haben, Texte zu entschlüsseln und mittlerweile ein Drittel der Bevölkerung angibt, seltener als einmal monatlich ein Buch zu lesen, gilt es, die Leseförderung in Bibliotheken durch eine gesetzliche Regelung für die Ausleihe auch von digitalen Büchern zu stärken.
Bibliotheken haben zunächst soziale, bildungsbezogene und kulturelle Aufgaben. Bibliotheken geht es wesentlich darum, allen Menschen Zugang zu Wissen, Bildung und Lektüre zu ermöglichen. Es geht also um soziale Teilhabe und Zusammenhalt in der Gesellschaft und um die gesellschaftliche Aufgabe, Millionen die Gräben zwischen „arm“ und „reich“ im Rahmen des Zugangs zu Informationen und Literatur zu überbrücken. Vor allem Kinder stehen im Fokus der Bibliotheken. Wenn die Leseförderung, die zu den Kernaufgaben des bibliothekarischen Handelns gehört, dazu führt, dass mehr Bücher gekauft werden, ist dies aus Sicht der Bibliotheken erfreulich – kann und darf aber nicht Hauptzweck sein.
Bibliotheken sind weit mehr als reine „Ausleihstationen“, sie darauf reduzieren zu wollen verkennt ihren gesellschaftlichen Auftrag. Steigende Zahlen bei den Besuchen, die derzeit bei mehr als 120 Mio. jährlich liegt, verdeutlichen diesen Aspekt. 422.000 Veranstaltungen fanden in 2018 in Bibliotheken statt, viele davon für Kinder und Jugendliche im Bereich der Leseförderung, und selbstverständlich auch mit digitalen Medien, um die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Bibliotheken fördern Informations- und Meinungsfreiheit und stärken zentrale Werte unserer Demokratie. Verlage und Autoren leisten ihren besonderen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander bei der Verbreitung des Kulturgutes Buch, indem ihre Werke in den Bibliotheken für alle gekauft und zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Hier hat sich mit E-Books nichts gegenüber gedruckten Büchern geändert.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen mehr als 2.100 Mitgliedern bundesweit rund 10.000 Bibliotheken mit 25.000 Beschäftigten und 11 Mio. Nutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es, Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger*innen freien Zugang zu Informationen ermöglichen. Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft. Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken, insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung, Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.
Kontakt:
Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10, E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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