Die aktienrechtliche Beschlussanfechtung wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen
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Christian Kersting
Abstract
I. Einleitung
Aktionäre sind sowohl Investoren als auch Verbandsmitglieder. Als Investoren stellen sie einer Gesellschaft Kapital zur Verfügung und erwarten im Gegenzug eine Rendite. Klassisches Beispiel hierfür sind die Aktionäre, die über einen regulierten Kapitalmarkt Aktien erwerben und wieder verkaufen. Die für ihre Kaufs- und Verkaufsentscheidung benötigten Informationen erhalten sie durch die Verpflichtung der Gesellschaft zur regelmäßigen Veröffentlichung von Unternehmensdaten, die sogenannte Regelpublizität, sowie durch die weitere Verpflichtung der Gesellschaft, kursrelevante Informationen unverzüglich in einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen (§ 15 WpHG).
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
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- Acting in Concert: Vereinbarung oder Abstimmung über Ausübung von Stimmrechten? – Zugleich Besprechung der Entscheidung BGH AG 2006, 883 –
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