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Internationale Kindesentführung

  • Peter Finger
Veröffentlicht/Copyright: 4. November 2010
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2009 Heft 11

Bei internationaler Kindesentführung ist das HKIndEntÜ 1981 sachliche und verfahrensrechtliche Grundlage, insoweit bei uns ergänzt durch die Regeln des IntFamRVG, für Rückführungsverlangen, dem Deutschland seit dem 1.12.1990 angehört; allerdings gelten seine Bestimmungen nur im Verhältnis der Mitgliedsstaaten untereinander. In Europa treten die Vorschriften des ESorgeÜ und der (Rechts-)VO Nr. 2201/2003 hinzu, die für die Staaten, die der europ. Gesetzgebung angehören, manche Besonderheiten mit sich bringen, also für die EU-Staaten außer Dänemark, während das Ver. Königreich und Irland im Einzelfall über ihre Mitwirkung entscheiden, sich aber bisher stets für sie ausgesprochen haben. Meine Arbeit gibt einen Überblick über neuere Entwicklungen, insbes. in der dt. (und teilweise Schweizer) Rechtsprechung.

Online erschienen: 2010-11-04
Erschienen im Druck: 2009-November
Heruntergeladen am 19.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2009.441/pdf?lang=de
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