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Kapitalmarktrechtliche Informationseigenhaftung von Organmitgliedern

  • Christian Kersting
Published/Copyright: June 5, 2009
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2009 Issue 6

Der BGH hat in dem hier zu behandelndem Urteil die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, die Anlegern auf einer Informationsveranstaltung mündlich unzutreffende Informationen erteilt hatten, zu Schadensersatz verurteilt. Er hat sich dabei ausdrücklich auf die allgemeine Dritthaftung aufgrund in Anspruch genommenen Vertrauens aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 S. 2 BGB gestützt. In dem vorliegenden Beitrag soll indes gezeigt werden, dass der BGH in der Sache eine kapitalmarktrechtliche Informationseigenhaftung von Organmitgliedern entwickelt hat, welche der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne nahesteht.

Online erschienen: 2009-06-05
Erschienen im Druck: 2009-June
Downloaded on 10.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2009.221/html
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