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Kapitalmarktrechtliche Informationseigenhaftung von Organmitgliedern

  • Christian Kersting
Veröffentlicht/Copyright: 5. Juni 2009
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2009 Heft 6

Der BGH hat in dem hier zu behandelndem Urteil die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, die Anlegern auf einer Informationsveranstaltung mündlich unzutreffende Informationen erteilt hatten, zu Schadensersatz verurteilt. Er hat sich dabei ausdrücklich auf die allgemeine Dritthaftung aufgrund in Anspruch genommenen Vertrauens aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 S. 2 BGB gestützt. In dem vorliegenden Beitrag soll indes gezeigt werden, dass der BGH in der Sache eine kapitalmarktrechtliche Informationseigenhaftung von Organmitgliedern entwickelt hat, welche der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne nahesteht.

Online erschienen: 2009-06-05
Erschienen im Druck: 2009-June
Heruntergeladen am 30.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2009.221/html
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