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Aspekte des Verhältnisses von materieller Wahrheit und Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 359 ff. StPO

Published/Copyright: October 10, 2007
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2007 Issue 9

Abstract

Das Vierte Buch der StPO erkennt die Möglichkeit durch rechtskräftiges Fehlurteil abgeschlossener Verfahren an, deren Häufigkeit indes unbekannt ist. Handelt es sich um ein Fehlurteil, so kann von Rechtsfrieden als einer Funktion materieller Rechtskraft weder aus der Sicht der zu Unrecht verurteilten Person noch im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit die Rede sein, zumal wenn die mutmaßlich wirkliche Täterperson entgegen spezialpräventivem staatlichen Pflichtenverständnis unkontrolliert bleibt. Die folgende Erörterung bezieht sich ganz überwiegend auf Verfahren speziell gemäß § 359 Nr. 5 StPO, die allgemein als in der Praxis am häufigsten vorkommend erachtet werden.

Published Online: 2007-10-10
Published in Print: 2007-09-26

© Walter de Gruyter

Downloaded on 18.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2007.105/html
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