OLG München v. 30. 11. 2004 – 3 Ws 720-722/04, Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen bei mehreren Beschuldigten
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Helmut Satzger
Abstract
§ 97 StPO; Art. 6 Abs. 3 MRK; Art. 2 Abs. 1 GG
1. Das Verbot der Beschlagnahme und Verwertung von Verteidigungsunterlagen ergibt sich jedenfalls aus einer entsprechenden Anwendung von § 97 Abs. 1 StPO i. V. m. dem aus Art. 6 Abs. 3 MRK, Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, dem Besch. jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben.
2. Dieses Beschlagnahme- und Verwertungsverbot können nach Abtrennung der Verfahren auch frühere Mitbeschuldigte jedenfalls solange geltend machen, als der durch die Verbote unmittelbar Geschützte weiterhin Beschuldigter ist. Offenbleiben kann, ob darüber hinausgehend Verteidigungsunterlagen weiter gehend geschützt sind. (LS der Redaktion)
Beschl. des OLG München v. 30. 11. 2004 – 3 Ws 720-722/04.
© Walter de Gruyter
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