Die aktuelle Entscheidung Verjährung von Bestechungsdelikten und Beendigung der Tat
Die Beendigung der Straftat ist eine strafrechtsdogmatische Figur mit verschiedenen Facetten. Die Rechtsprechung wendet den Begriff extensiv zum Nachteil des Beschuldigten an und entfernt sich dabei teilweise von den gesetzlich festgelegten Tatbestandsmerkmalen der Straftat. Dies trifft auch auf die Anwendung des § 78 a S. 1 StGB zu, was hier anhand einer neueren Entscheidung des BGH zur Verjährung des Delikts Bestechlichkeit (§ 332 StGB) erläutert wird. Der Beitrag nimmt zur allgemeinen Ausdehnung des Beendigungs-Begriffs kritisch Stellung und tritt speziell für eine engere Auslegung des § 78 a S. 1 StGB ein. Daraus resultiert eine Ablehnung der Entscheidung des BGH.
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