Startseite Philosophie 8. Das Hegel-Zitat
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8. Das Hegel-Zitat

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Hegel-Bilder
Ein Kapitel aus dem Buch Hegel-Bilder
mene Unterstreichung des Wortes „offiziell" wird ebenfalls wiederholt werden können. In weiten Bereichen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer politischen Freunde werden die „Hegel-Kritik'1 und die gegen die materialistische Hegel-Kritik gerichteten Maßnahmen zur „deutschen Geschichte" der Gegenwart erhoben. Die „Hegel-Kritik" muß daher, wenn sie echte philosophische Kritik sein will, nicht nur das Falsche an Hegel treffen, sondern auch die Zustände, die eine echte „Hegel-Kritik" unter-binden, eben diese un-hegelischen, „bestehenden Zustände". 8. Das Hegel-Zitat Das Hegel-Zitat teilt Kraft und Rang aller philosophischen Zitate. Es gewinnt aber besondere Akzente, die sich aus verschiedenen Vorgängen erweisen lassen. Häufig wird es zum Titel einer eigenen Abhandlung, erreicht also die Funktion der Repräsentation für eine Monographie. Manchmal wird es nicht nur in der Form des üblichen Satz- oder Abschnitts-Zitats vorgestellt, sondern als „Groß-Zitat"253 oder als „verschleiertes Zitat", das weitgehend an die „Entlehnung" fremder Gedanken heranreicht254, benützt. Wenn man die juristische Seite des Zitierens auf die philosophische Ebene über-trägt und dann gerade am Beispiel des Hegel-Zitats die Zitierweise und Zitathäufigkeit prüft, lassen sich eigenartige Schlußfolgerungen ziehen, die manchem Philosophen sicherüch gar nicht zu Bewußtsein kommen. Wenn der (westdeutsche) Bundesgerichtshof sagt: „Andere (sc. Autor und Werk-nutzungsberechtigter) sollen durch das Zitierrecht lediglich in die Lage versetzt werden, Entlehnungen als Hifsmittel der eigenen Darstellung zu benutzen, sei es, daß sie das fremde Werk kritisch beleuchten, sei es, daß sie es als Ausgangspunkt und insbesondere zur Bekräftigung und Erläute-rung des eigenen Gedankengangs auswerten, sei es schließlich auch, daß sie es in Gestalt von Leseproben zur Veranschaulichung eines selbständigen Berichts verwenden wollen'"255, so wird die diese Grundsätze transzendierende Stärke des Hegel-Zitats auffallen. Das Charakteristikum des Hegel-Zitats ist es, diese Grundsätze der Recht-sprechung, wo es nur geht, zu durchbrechen und aufzulockern. Das Hegel-Zitat dient zur eigenen Darstellung, nicht als „Hilfsmittel"; es soll den eigenen Gedanken repräsentieren; es wird Ausgang einer Exegese, die transzendierend das Anliegen des Autors angibt. Das Hegel-Zitat „be-kräftigt und erläutert" hier den eigenen Gedanken meist nicht, es soll ihn ersetzen. Doch: das sind im Grund Randerscheinungen, die in einer philosophischen Arbeit nur beiläufig erwähnt und keinesfalls mit „Zitaten" belegt zu werden verdienen, weil das philosophische Zitat weit virulenter als das juristische aufzutreten berufen ist. Die wichtigste Erscheinung des Hegel-Zitats ist in der Gegenwart nicht das 79
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

mene Unterstreichung des Wortes „offiziell" wird ebenfalls wiederholt werden können. In weiten Bereichen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer politischen Freunde werden die „Hegel-Kritik'1 und die gegen die materialistische Hegel-Kritik gerichteten Maßnahmen zur „deutschen Geschichte" der Gegenwart erhoben. Die „Hegel-Kritik" muß daher, wenn sie echte philosophische Kritik sein will, nicht nur das Falsche an Hegel treffen, sondern auch die Zustände, die eine echte „Hegel-Kritik" unter-binden, eben diese un-hegelischen, „bestehenden Zustände". 8. Das Hegel-Zitat Das Hegel-Zitat teilt Kraft und Rang aller philosophischen Zitate. Es gewinnt aber besondere Akzente, die sich aus verschiedenen Vorgängen erweisen lassen. Häufig wird es zum Titel einer eigenen Abhandlung, erreicht also die Funktion der Repräsentation für eine Monographie. Manchmal wird es nicht nur in der Form des üblichen Satz- oder Abschnitts-Zitats vorgestellt, sondern als „Groß-Zitat"253 oder als „verschleiertes Zitat", das weitgehend an die „Entlehnung" fremder Gedanken heranreicht254, benützt. Wenn man die juristische Seite des Zitierens auf die philosophische Ebene über-trägt und dann gerade am Beispiel des Hegel-Zitats die Zitierweise und Zitathäufigkeit prüft, lassen sich eigenartige Schlußfolgerungen ziehen, die manchem Philosophen sicherüch gar nicht zu Bewußtsein kommen. Wenn der (westdeutsche) Bundesgerichtshof sagt: „Andere (sc. Autor und Werk-nutzungsberechtigter) sollen durch das Zitierrecht lediglich in die Lage versetzt werden, Entlehnungen als Hifsmittel der eigenen Darstellung zu benutzen, sei es, daß sie das fremde Werk kritisch beleuchten, sei es, daß sie es als Ausgangspunkt und insbesondere zur Bekräftigung und Erläute-rung des eigenen Gedankengangs auswerten, sei es schließlich auch, daß sie es in Gestalt von Leseproben zur Veranschaulichung eines selbständigen Berichts verwenden wollen'"255, so wird die diese Grundsätze transzendierende Stärke des Hegel-Zitats auffallen. Das Charakteristikum des Hegel-Zitats ist es, diese Grundsätze der Recht-sprechung, wo es nur geht, zu durchbrechen und aufzulockern. Das Hegel-Zitat dient zur eigenen Darstellung, nicht als „Hilfsmittel"; es soll den eigenen Gedanken repräsentieren; es wird Ausgang einer Exegese, die transzendierend das Anliegen des Autors angibt. Das Hegel-Zitat „be-kräftigt und erläutert" hier den eigenen Gedanken meist nicht, es soll ihn ersetzen. Doch: das sind im Grund Randerscheinungen, die in einer philosophischen Arbeit nur beiläufig erwähnt und keinesfalls mit „Zitaten" belegt zu werden verdienen, weil das philosophische Zitat weit virulenter als das juristische aufzutreten berufen ist. Die wichtigste Erscheinung des Hegel-Zitats ist in der Gegenwart nicht das 79
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