Startseite Rechtswissenschaften Art. 736. Voraussetzungen der Vermuthung der Schadensersatzpflicht bei Schiffskollisiönen (Fall 110)
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Art. 736. Voraussetzungen der Vermuthung der Schadensersatzpflicht bei Schiffskollisiönen (Fall 110)

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Band 2, Heft 3
Ein Kapitel aus dem Buch Band 2, Heft 3
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Inhaltsverzeichnis zu Bd. II Heft 3 II
  3. I. Reichsrecht.
  4. 1. Handelsgesetzbuch
  5. Art. 338. Ungültigkeit eines Lieferungskaufes oder Vorvertrages wegen Mangels jeglicher Vereinbarung über die Lieferungspreise bezw. wegen Unmöglichkeit ihrer Bestimmbarkeit 169
  6. Art. 355. Zulässigkeit der Geltendmachung des Rücktrittsrechtes wegen Nichtlieferung im Wege der Einrede (nicht blos im Wege der Widerklage); desgl. vom Standpunkte des Jnteressenersatzes aus 170
  7. Art. 736. Voraussetzungen der Vermuthung der Schadensersatzpflicht bei Schiffskollisiönen (Fall 110) 172
  8. Art. 886; 887 ; 895; 896. Seeversicherung. Der Versicherte ist der eigentliche Gläubiger 176
  9. 2. Reichs-Haftpflichtgesetz
  10. § 1. Kein persönliches Verschulden, wenn ein Bahnbeamter eine gefahrvolle Handlung vornimmt, um Andere vor Gefahr und Schaden zu bewahren 178
  11. § 2. Eigenes Verschulden. Delirium tremens nach der Verletzung 180
  12. §§ 7; 9. Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für ein erwerbsunfähiges Kind (Fall 100 181
  13. 3. Reichs-Patentgesetz.
  14. § 10, 1 u. 2. Begriff der „neuen Erfindung 181
  15. 4. Reichs-Konkursordnung
  16. § 41. Haftung der Jllaten des Miethers für die Forderungen aus dem Miethverhältnisse. Begriff der Worte „laufender Zins'' 183
  17. 5. Reichs-Anfechtungsgesetz vom 21. Juli 1879
  18. §§ 2; 3; 7; 8. Feststellung der Benachtheiligungsabsicht, wenn die benachtheiligende Handlung vor der Entstehung der Forderung des benachteiligten Gläubigers geschah 186
  19. § 8. Begriff der Erstattung der Gegenleistung 190
  20. 6. Reichs-Stempelgesetz von 1881
  21. II, 4, a des Tarifs. Bestätigung der bekannten Entscheidung der Vereinigten Strafsenate: Stempelfreiheit von Briefen, welche den Geschäftsabschluß bestätigen 192
  22. 7. Reichs-Civilprozessordnung
  23. §§ 119; 259; 122; 126; 385. Folaen des Grundsatzes der Mündlichkeit des Verfahrens: Unzulässigkeit der Ergänzung des mündlich vorgetragenen Prozeßstoffes aus Handakten 200
  24. §§ 173; 174. Namhaftmachung der Person, namens welcher zugestellt werden soll, in der Zustellungsurkunde 201
  25. §§ 193; 325. Aufhebung der Verfügung eines O.L.G.-Präsidenten, durch welche die beantragte Ansetzung eines neuen Termins abgelehnt wird 202
  26. § 231. Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für die Verstümmelung eines noch erwerbsunfähigen Kindes 202
  27. §§ 267; 218. Voraussetzungen für Verlust des Rügerechts nach § 267 und für Unterbrechung des Verfahrens nach § 21 204
  28. §§ 428—430. Wirkung des geleisteten Parteieides nur für den gegenwärtigen Prozeß 206
  29. § 491. Begriff der „neuen Ansprüche" im Sinne dieses Paragraphen 208
  30. §§ 531; 532. Neuer selbständiger Beschwerdegrund, wenn die erste Instanz aus Zuständigkeits-, die zweite aus materiellen Gründen eine einstweilige Verfügung ablehnte. Begriff der „dringenden Fälle" des § 532 209
  31. § 866. Auslegung der Worte: „Gegen den Schiedsspruch finden die gesetzlichen Rechtsmittel statt" in einer Polize. Begriff der „Partei" im § 865. Nachbringung einer „Ausfertigung" in der Berufungsinstanz (§ 865) 211
  32. 8. Gebührenordnung für Rechtsanwälte
  33. § 30,2. Besondere Berechnung der Gebühr im Falte des § 30 Ziff. 2. Begriff der „Trennung des Verfahrens 213
  34. II. Gemeines Recht
  35. Die Perfektion eines Kaufvertrages ist durch Einigung der Kontrahenten über Preis und Waare noch nicht unbedingt erreicht 216
  36. Ungültigkeit eines pactum de contrahendo, bei dem der Preis weder vereinbart noch bestimmbar ist (Fall 85 216
  37. Klagbarkeit der Mäklergebühr für Ehevermittelung 216
  38. Damnum injuria datum. Erfordernih der Rechtswidrigkeit und Schuld. 217
  39. Das beneficium cessionis bonorum ist keine blos in das Exekutionsstadium zu verweisende Einred 218
  40. Kein Vorzug des Mannsstammes bei der Erbfolge in Stammgüter des niederen Adels nach heutigem Gemeinem Recht 218
  41. III. Partikularrecht
  42. 1. Preußisches Recht
  43. I, 4 § 6. Civilrechtliche Wirkungen des Spielens in auswärtigen Lotterien 222
  44. I, 4 §§ 53—55. Wichtigkeit der inneren Absicht einer Partei bei Extrahirung des richterlichen Rückkehrbefehles 225
  45. I, 5 § 393. Nichterfüllung des anderen Kontrahenten berechtigt in der Regel noch nicht zur Äbgehung vom Vertrag, sondern vielmehr nur zum Anspruch auf Erfüllung 228
  46. I, 20 § 13. Anfechtungsrecht des nachstehenden Hypothekengläubigers 231
  47. Gesetz vom 5. Mai 187 2. Rückwirkende Kraft einer Hypothek, deren Schuldgrund erst nach ihrer Eintragung begründet wird. Unschädlichkeit der unrichtigen Bezeichnung des Schuldgrundes für die Wirksamkeit der Hypothek. Unwesentlichkeit der Person des Inhabers 232
  48. Ausführungsgesetz zum Reichs-Viehseuchengesetz vom 12. März 1881. Begriff des Wortes „Unternehmer" im § 24 234
  49. 2. Rheinisches Recht
  50. art 1109, 1111, 1112 des Code civil. Begriff des Zwanges und der widerrechtlichen Gewalt, insbesondere des Kausalnexus bei demselben 237
  51. 3. Badisches Recht
  52. Landrechtssatz 1135. Rechtliche Folgen der Mitverbindlichkeit (nicht Sammtverbindlichkeit) der Ehefrau für ehemännliche Schulden 240
  53. Civilrechtliches aus den Strafsenaten des K.G. 246
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