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XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben
-
L. Korn
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Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis VII
- I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes 1
- II. Römisches Recht und usus modernus 12
- III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte 25
- IV. Handlungsfähigkeit der Frau 36
- V. Handlungsfähigkeit der Wittwe 42
- VI. Prozeßfähigkeit der Frau 45
- VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion 48
- VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau 54
- IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau 59
- X. Schenkungen unter Eheleuten 63
- XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht 73
- XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören 77
- XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören 84
- XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören 89
- XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau 96
- XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit 104
- XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge 111
- XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks 114
- XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens 115
- XX. Schulden der Frau 119
- XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe 127
- XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes 128
- XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten 136
- XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen 136
- XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute 139
- XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 146
- XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf 160
- XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten 169
- XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte 179
- XXX. Testament nach der Constitution von 1527 183
- XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten 194
- XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge 202
- XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke 208
- XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben 214
- XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge 217
- XXXVI. Wechselseitiges Testament 219
- XXXVII. Erbvertrag 225
- XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes 235
- XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten 250
- Register 254
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis VII
- I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes 1
- II. Römisches Recht und usus modernus 12
- III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte 25
- IV. Handlungsfähigkeit der Frau 36
- V. Handlungsfähigkeit der Wittwe 42
- VI. Prozeßfähigkeit der Frau 45
- VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion 48
- VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau 54
- IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau 59
- X. Schenkungen unter Eheleuten 63
- XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht 73
- XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören 77
- XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören 84
- XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören 89
- XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau 96
- XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit 104
- XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge 111
- XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks 114
- XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens 115
- XX. Schulden der Frau 119
- XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe 127
- XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes 128
- XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten 136
- XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen 136
- XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute 139
- XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 146
- XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf 160
- XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten 169
- XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte 179
- XXX. Testament nach der Constitution von 1527 183
- XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten 194
- XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge 202
- XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke 208
- XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben 214
- XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge 217
- XXXVI. Wechselseitiges Testament 219
- XXXVII. Erbvertrag 225
- XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes 235
- XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten 250
- Register 254