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§ 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war
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Chapters in this book
- Frontmatter 1
- Vorrede zur ersten Auflage 5
- Vorrede zur zweiten Auflage 7
- Abkürzungen 8
- Inhalt 10
- 1. Historische Einleitung 26
-
2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853
- § 1. Anwendungsgebiet 32
-
Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung 34
- § 3. Die Einwohner der Stadt 47
- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen 51
- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts 56
- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht 65
- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts 66
- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen 69
- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung 71
- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden 76
- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten 77
-
Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung
- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung 81
- § 13. Bildung der Wählerabteilungen 82
- § 14. Einteilung in Wahlbezirke 97
- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften 101
- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung 102
- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts 103
- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung 108
- § 19. Die Wählerliste 110
- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren 112
- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen 118
- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung 124
- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl 125
- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes 129
- § 25. Die Wahlhandlung 131
- § 26. Das Wahlresultat 135
- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl 138
- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten 146
-
Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder 148
- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede 150
- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen 153
- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder 155
- § 33. Die Bestätigung 156
- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" 159
-
Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches 161
- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats 162
- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats 167
- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe 171
- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen 176
- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten 180
- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung 181
- § 41. Regelmäßige Sitzungstage 182
- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung 183
- § 43. Verfahren bei der Abstimmung 184
- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder 185
- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen 187
- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei 188
- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat 190
- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung 191
- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen 194
- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen 208
- § 51. Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken. Lizitation und freihändiger Verkauf 216
- § 52. Einzugs-, Eintritts- oder Hausstandsgeld, Einkaufsgeld 218
- § 53. Gemeindesteuern 225
- § 54. Gemeindedienste 227
- § 55. Gemeindewaldungen 230
-
Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
- Vorbemerkung zu Titel V: Allgemeine Funktionen des Magistrats. Disposition des Titels V 237
- § 56. Die Geschäfte des Magistrats 238
- § 57. Sitzungen des Magistrats. Beschlußfähigkeit. Abstimmung. Vorsitz des Bürgermeisters; Beanstandungsrecht desselben. Ausschließung wegen Privatinteresies 315
- § 58. Die Funktionen des Bürgermeisters: Geschäftsleitung und Beaufsichtigung 321
- § 59. Die Verwaltungsdepntationen 327
- § 60. Die Einteilung in Stadtbezirke 349
- § 61. Der Verwaltungsbericht 350
- § 62. Die staatlichen Geschäfte des Bürgermeisters 351
- § 63. Mitwirkung bei dem Erlasse von Polizeiverordnungen 375
-
Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
- Vorbemerkung zu Titel VI: Einordnung der Bestimmungen des KBG. v. 30. 7. 99 385
- § 64. Die Besoldungen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 385
- § 65. Die Pensionen 404
-
Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte
- § 66. Der Haushaltsetat 433
- § 67. Verwaltung nach dem Etat. Etatsüberschreitung 437
- § 68. Einziehung der Gemeinde-Abgaden und Dienste 438
- § 69. Die Jahresrechnung 442
- § 70. Frist für die Feststellung der Jahresrechnung. Mitteilung an die Aufsichtsbehörde 443
- § 71. Das Lagerbuch 444
-
Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben
- § 72. Besondere Einrichtungen für diese Städte 444
- § 73. Stellung des Bürgermeisters, der Schöffen und Stadtverordnetenversammlung in diesen Städten 445
-
Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts
- § 74. Verpflichtung zur Übernahme städtischer Ämter. Ablehnungsgründe. Strafen wegen unberechtigter Ablehnung 446
- § 75. Folgen des Verlustes des Bürgerrechts. Enthebung vom Amte 451
-
Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung
- § 76. Die Aufsichtsbehörde 452
- § 77. Die Beanstandung 455
- § 78. Die Zwangsetatisierung 457
- § 79. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung 465
- § 80. Das Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 467
-
Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen
- § 81. Bestimmungen zur Ausführung der Städteordnung 483
- § 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war 483
- § 83. Übergangsbestimmung für solche Städte, in denen die Einführung der Gemeindeordnung begonnen, aber nicht vollendet war 483
- § 84. Rechtsverhältnisse der bisherigen Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 484
- § 85. Zeitpunkt der Einführung der Städteordnung 484
- 3. Anhang 486
- 4. Nachträge 553
- 5. Alphabetisches Sachregister 554
- Backmatter 594
Chapters in this book
- Frontmatter 1
- Vorrede zur ersten Auflage 5
- Vorrede zur zweiten Auflage 7
- Abkürzungen 8
- Inhalt 10
- 1. Historische Einleitung 26
-
2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853
- § 1. Anwendungsgebiet 32
-
Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung 34
- § 3. Die Einwohner der Stadt 47
- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen 51
- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts 56
- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht 65
- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts 66
- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen 69
- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung 71
- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden 76
- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten 77
-
Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung
- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung 81
- § 13. Bildung der Wählerabteilungen 82
- § 14. Einteilung in Wahlbezirke 97
- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften 101
- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung 102
- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts 103
- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung 108
- § 19. Die Wählerliste 110
- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren 112
- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen 118
- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung 124
- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl 125
- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes 129
- § 25. Die Wahlhandlung 131
- § 26. Das Wahlresultat 135
- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl 138
- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten 146
-
Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder 148
- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede 150
- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen 153
- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder 155
- § 33. Die Bestätigung 156
- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" 159
-
Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches 161
- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats 162
- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats 167
- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe 171
- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen 176
- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten 180
- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung 181
- § 41. Regelmäßige Sitzungstage 182
- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung 183
- § 43. Verfahren bei der Abstimmung 184
- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder 185
- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen 187
- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei 188
- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat 190
- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung 191
- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen 194
- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen 208
- § 51. Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken. Lizitation und freihändiger Verkauf 216
- § 52. Einzugs-, Eintritts- oder Hausstandsgeld, Einkaufsgeld 218
- § 53. Gemeindesteuern 225
- § 54. Gemeindedienste 227
- § 55. Gemeindewaldungen 230
-
Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
- Vorbemerkung zu Titel V: Allgemeine Funktionen des Magistrats. Disposition des Titels V 237
- § 56. Die Geschäfte des Magistrats 238
- § 57. Sitzungen des Magistrats. Beschlußfähigkeit. Abstimmung. Vorsitz des Bürgermeisters; Beanstandungsrecht desselben. Ausschließung wegen Privatinteresies 315
- § 58. Die Funktionen des Bürgermeisters: Geschäftsleitung und Beaufsichtigung 321
- § 59. Die Verwaltungsdepntationen 327
- § 60. Die Einteilung in Stadtbezirke 349
- § 61. Der Verwaltungsbericht 350
- § 62. Die staatlichen Geschäfte des Bürgermeisters 351
- § 63. Mitwirkung bei dem Erlasse von Polizeiverordnungen 375
-
Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
- Vorbemerkung zu Titel VI: Einordnung der Bestimmungen des KBG. v. 30. 7. 99 385
- § 64. Die Besoldungen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 385
- § 65. Die Pensionen 404
-
Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte
- § 66. Der Haushaltsetat 433
- § 67. Verwaltung nach dem Etat. Etatsüberschreitung 437
- § 68. Einziehung der Gemeinde-Abgaden und Dienste 438
- § 69. Die Jahresrechnung 442
- § 70. Frist für die Feststellung der Jahresrechnung. Mitteilung an die Aufsichtsbehörde 443
- § 71. Das Lagerbuch 444
-
Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben
- § 72. Besondere Einrichtungen für diese Städte 444
- § 73. Stellung des Bürgermeisters, der Schöffen und Stadtverordnetenversammlung in diesen Städten 445
-
Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts
- § 74. Verpflichtung zur Übernahme städtischer Ämter. Ablehnungsgründe. Strafen wegen unberechtigter Ablehnung 446
- § 75. Folgen des Verlustes des Bürgerrechts. Enthebung vom Amte 451
-
Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung
- § 76. Die Aufsichtsbehörde 452
- § 77. Die Beanstandung 455
- § 78. Die Zwangsetatisierung 457
- § 79. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung 465
- § 80. Das Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 467
-
Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen
- § 81. Bestimmungen zur Ausführung der Städteordnung 483
- § 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war 483
- § 83. Übergangsbestimmung für solche Städte, in denen die Einführung der Gemeindeordnung begonnen, aber nicht vollendet war 483
- § 84. Rechtsverhältnisse der bisherigen Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 484
- § 85. Zeitpunkt der Einführung der Städteordnung 484
- 3. Anhang 486
- 4. Nachträge 553
- 5. Alphabetisches Sachregister 554
- Backmatter 594