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§ 1. Anwendungsgebiet

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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  1. Frontmatter 1
  2. Vorrede zur ersten Auflage 5
  3. Vorrede zur zweiten Auflage 7
  4. Abkürzungen 8
  5. Inhalt 10
  6. 1. Historische Einleitung 26
  7. 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853
  8. § 1. Anwendungsgebiet 32
  9. Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
  10. § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung 34
  11. § 3. Die Einwohner der Stadt 47
  12. § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen 51
  13. § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts 56
  14. § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht 65
  15. § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts 66
  16. § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen 69
  17. § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung 71
  18. § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden 76
  19. § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten 77
  20. Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  21. § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung 81
  22. § 13. Bildung der Wählerabteilungen 82
  23. § 14. Einteilung in Wahlbezirke 97
  24. § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften 101
  25. § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung 102
  26. § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts 103
  27. § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung 108
  28. § 19. Die Wählerliste 110
  29. § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren 112
  30. § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen 118
  31. § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung 124
  32. § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl 125
  33. § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes 129
  34. § 25. Die Wahlhandlung 131
  35. § 26. Das Wahlresultat 135
  36. § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl 138
  37. § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten 146
  38. Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
  39. § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder 148
  40. § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede 150
  41. § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen 153
  42. § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder 155
  43. § 33. Die Bestätigung 156
  44. § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" 159
  45. Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
  46. Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches 161
  47. § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats 162
  48. § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats 167
  49. § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe 171
  50. § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen 176
  51. § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten 180
  52. § 40. Art und Weise der Zusammenberufung 181
  53. § 41. Regelmäßige Sitzungstage 182
  54. § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung 183
  55. § 43. Verfahren bei der Abstimmung 184
  56. § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder 185
  57. § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen 187
  58. § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei 188
  59. § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat 190
  60. § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung 191
  61. § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen 194
  62. § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen 208
  63. § 51. Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken. Lizitation und freihändiger Verkauf 216
  64. § 52. Einzugs-, Eintritts- oder Hausstandsgeld, Einkaufsgeld 218
  65. § 53. Gemeindesteuern 225
  66. § 54. Gemeindedienste 227
  67. § 55. Gemeindewaldungen 230
  68. Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
  69. Vorbemerkung zu Titel V: Allgemeine Funktionen des Magistrats. Disposition des Titels V 237
  70. § 56. Die Geschäfte des Magistrats 238
  71. § 57. Sitzungen des Magistrats. Beschlußfähigkeit. Abstimmung. Vorsitz des Bürgermeisters; Beanstandungsrecht desselben. Ausschließung wegen Privatinteresies 315
  72. § 58. Die Funktionen des Bürgermeisters: Geschäftsleitung und Beaufsichtigung 321
  73. § 59. Die Verwaltungsdepntationen 327
  74. § 60. Die Einteilung in Stadtbezirke 349
  75. § 61. Der Verwaltungsbericht 350
  76. § 62. Die staatlichen Geschäfte des Bürgermeisters 351
  77. § 63. Mitwirkung bei dem Erlasse von Polizeiverordnungen 375
  78. Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
  79. Vorbemerkung zu Titel VI: Einordnung der Bestimmungen des KBG. v. 30. 7. 99 385
  80. § 64. Die Besoldungen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 385
  81. § 65. Die Pensionen 404
  82. Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte
  83. § 66. Der Haushaltsetat 433
  84. § 67. Verwaltung nach dem Etat. Etatsüberschreitung 437
  85. § 68. Einziehung der Gemeinde-Abgaden und Dienste 438
  86. § 69. Die Jahresrechnung 442
  87. § 70. Frist für die Feststellung der Jahresrechnung. Mitteilung an die Aufsichtsbehörde 443
  88. § 71. Das Lagerbuch 444
  89. Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben
  90. § 72. Besondere Einrichtungen für diese Städte 444
  91. § 73. Stellung des Bürgermeisters, der Schöffen und Stadtverordnetenversammlung in diesen Städten 445
  92. Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts
  93. § 74. Verpflichtung zur Übernahme städtischer Ämter. Ablehnungsgründe. Strafen wegen unberechtigter Ablehnung 446
  94. § 75. Folgen des Verlustes des Bürgerrechts. Enthebung vom Amte 451
  95. Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung
  96. § 76. Die Aufsichtsbehörde 452
  97. § 77. Die Beanstandung 455
  98. § 78. Die Zwangsetatisierung 457
  99. § 79. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung 465
  100. § 80. Das Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 467
  101. Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen
  102. § 81. Bestimmungen zur Ausführung der Städteordnung 483
  103. § 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war 483
  104. § 83. Übergangsbestimmung für solche Städte, in denen die Einführung der Gemeindeordnung begonnen, aber nicht vollendet war 483
  105. § 84. Rechtsverhältnisse der bisherigen Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten 484
  106. § 85. Zeitpunkt der Einführung der Städteordnung 484
  107. 3. Anhang 486
  108. 4. Nachträge 553
  109. 5. Alphabetisches Sachregister 554
  110. Backmatter 594
Downloaded on 14.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783111531601-005/html?lang=en
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