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Anhang 12. Uerordnung des WM. vom 15. August 1922
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Chapters in this book
- Frontmatter I
- Vorwort V
- Abkürzungen VII
- Inhaltsverzeichnis IX
- Gesetzestexte. 1
- Einleitung. 35
-
Erläuterungen.
- Einleitung 49
- Zeichnungspreis, Verzinsung, Tilgung 51
- Zeichnungspflichlige Personen 75
- Umfang der Zeichnungspflicht 101
- Berechnung des Zeichnungsbetrages 351
- Vorauszeichnung. 387
- Endgültige Zeichnung 400
- Straf-, Übergangs- und Schlußvorschriften 453
-
Anhang
- Anhang 1. Kewertungsrichtlinien für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleitze 471
- Anhang 2. Derordnung über die Besteuerung von ausländischem Vermögen und Einkommen 486
- Anhang 3. Derordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wertpapieren für die erste Veranlagung zur Uermögensteuer unflir die Urrantagung zur Zwangsanleihe 487
- Anhang 4. Dekanntmachung betr, die Festsetzung von Steuerkursen und Struerwertrn für die Veranlagung zur Vermögensteuer und Zmangsanteitze 488
- 5. Bekanntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen und Steuerwerten für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe vom 27. März 1923 489
- Anhang 6. Hitsstafel über den gegenwärtigen Gesamtwert einer Rente oder Nutzung im Werte von 1 Mark auf eine bestimmte Anzahl von Jahren 491
- Anhang 7. Grundsätze des KFM. für dir Wertermittlung nach dem Keichsnotopfergesetz 492
- Anhang 8. Ausführungsbestimmungen zum Grbschaststeuergeseh 494
- Anhang 9. Kundverfügung des preuß. KM. vom 15. Mai 1910 498
- Anhang 10. Erste Uerorbnung über die Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe 500
- Anhang 11. Zweite Verordnung über dir Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe. 501
- Anhang 12. Uerordnung des WM. vom 15. August 1922 502
- Anhang 13. Ausführungsbestimmungen über die Abwicklung des Keichsnotspfers 506
- 14. Ausführungsbestimmungen zum Vermögensteuergesetz für die erste Bermögensteuerveranlagung und zum Gesetz über die Zwangsanleihe 520
- 15. Verordnung des Reichsfinanzministers vom 22. April 1922 über die Voraussetzungen, unter denen Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen als gemeinnützig oder mildtätig anzuerkennen sind (ZBl. S. 181) 556
- 16. Kurse für ausländische Währungen 560
- 17. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten aus die Landesfinanzämter und über die Behandlung kleinerer Beträge im Steuerverfahren 564
- 18. Verordnung über die Abrundung von Reichsabgaben vom 31. März 1923 565
- 19. Verordnung zur Entlastung der Finanzämter (Finanzkassen, Zollkassen) während der Übergangszeit 567
- 20. Stundungsordnung 568
- 21. Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern 570
- 22. Zweite Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern 571
- Sachregister 572
- Backmatter 584
Chapters in this book
- Frontmatter I
- Vorwort V
- Abkürzungen VII
- Inhaltsverzeichnis IX
- Gesetzestexte. 1
- Einleitung. 35
-
Erläuterungen.
- Einleitung 49
- Zeichnungspreis, Verzinsung, Tilgung 51
- Zeichnungspflichlige Personen 75
- Umfang der Zeichnungspflicht 101
- Berechnung des Zeichnungsbetrages 351
- Vorauszeichnung. 387
- Endgültige Zeichnung 400
- Straf-, Übergangs- und Schlußvorschriften 453
-
Anhang
- Anhang 1. Kewertungsrichtlinien für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleitze 471
- Anhang 2. Derordnung über die Besteuerung von ausländischem Vermögen und Einkommen 486
- Anhang 3. Derordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wertpapieren für die erste Veranlagung zur Uermögensteuer unflir die Urrantagung zur Zwangsanleihe 487
- Anhang 4. Dekanntmachung betr, die Festsetzung von Steuerkursen und Struerwertrn für die Veranlagung zur Vermögensteuer und Zmangsanteitze 488
- 5. Bekanntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen und Steuerwerten für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe vom 27. März 1923 489
- Anhang 6. Hitsstafel über den gegenwärtigen Gesamtwert einer Rente oder Nutzung im Werte von 1 Mark auf eine bestimmte Anzahl von Jahren 491
- Anhang 7. Grundsätze des KFM. für dir Wertermittlung nach dem Keichsnotopfergesetz 492
- Anhang 8. Ausführungsbestimmungen zum Grbschaststeuergeseh 494
- Anhang 9. Kundverfügung des preuß. KM. vom 15. Mai 1910 498
- Anhang 10. Erste Uerorbnung über die Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe 500
- Anhang 11. Zweite Verordnung über dir Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe. 501
- Anhang 12. Uerordnung des WM. vom 15. August 1922 502
- Anhang 13. Ausführungsbestimmungen über die Abwicklung des Keichsnotspfers 506
- 14. Ausführungsbestimmungen zum Vermögensteuergesetz für die erste Bermögensteuerveranlagung und zum Gesetz über die Zwangsanleihe 520
- 15. Verordnung des Reichsfinanzministers vom 22. April 1922 über die Voraussetzungen, unter denen Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen als gemeinnützig oder mildtätig anzuerkennen sind (ZBl. S. 181) 556
- 16. Kurse für ausländische Währungen 560
- 17. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten aus die Landesfinanzämter und über die Behandlung kleinerer Beträge im Steuerverfahren 564
- 18. Verordnung über die Abrundung von Reichsabgaben vom 31. März 1923 565
- 19. Verordnung zur Entlastung der Finanzämter (Finanzkassen, Zollkassen) während der Übergangszeit 567
- 20. Stundungsordnung 568
- 21. Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern 570
- 22. Zweite Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern 571
- Sachregister 572
- Backmatter 584