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Erster Teil. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
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Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis zum IV. Band V
-
Drittes Buch Verbundene Unternehmen
- Vorbemerkungen 1
- Erster Teil. Unternehmensverträge 9
- Zweiter Teil. Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen 113
- Dritter Teil. Eingegliederte Gesellschaften 168
- Vierter Teil. Wechselseitig beteiligte Unternehmen 217
- Fünfter Teil. Rechnungslegung im Konzern 222
-
Viertes Buch. Verschmelzung. Vermögensübertragung. Umwandlung
- Erster Teil. Verschmelzung 355
- Zweiter Teil. Vermögensübertragung 478
- Dritter Teil. Umwandlung 497
- Anhang zum Vierten Buch, Dritter Teil, §§ 362 bis 393 602
-
Fünftes Buch. Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Vorbemerkungen zum fünften Buch 681
- Erster Teil. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften 681
- Zweiter Teil. Gerichtliche Auflösung 685
- Dritter Teil. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften 695
- Einführungsgesetz zum Aktiengesetz 801
- Sachregister 897
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Inhaltsverzeichnis zum IV. Band V
-
Drittes Buch Verbundene Unternehmen
- Vorbemerkungen 1
- Erster Teil. Unternehmensverträge 9
- Zweiter Teil. Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen 113
- Dritter Teil. Eingegliederte Gesellschaften 168
- Vierter Teil. Wechselseitig beteiligte Unternehmen 217
- Fünfter Teil. Rechnungslegung im Konzern 222
-
Viertes Buch. Verschmelzung. Vermögensübertragung. Umwandlung
- Erster Teil. Verschmelzung 355
- Zweiter Teil. Vermögensübertragung 478
- Dritter Teil. Umwandlung 497
- Anhang zum Vierten Buch, Dritter Teil, §§ 362 bis 393 602
-
Fünftes Buch. Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Vorbemerkungen zum fünften Buch 681
- Erster Teil. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften 681
- Zweiter Teil. Gerichtliche Auflösung 685
- Dritter Teil. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften 695
- Einführungsgesetz zum Aktiengesetz 801
- Sachregister 897