Kapitel
        
        
            
                    
        
                
                
                    
                
                
            
            
                
            
            
            
            
            
            
        
    
    
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        § 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung
                                    
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                                            Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
 - Die Bearbeiter der 1. Auflage V
 - Inhaltsübersicht VII
 - Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur IX
 - 
                            VIERTER TEIL. Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
 - § 156 Berichtstermin 1
 - § 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens 28
 - § 158 Maßnahmen vor der Entscheidung 50
 - § 159 Verwertung der Insolvenzmasse 86
 - § 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen 127
 - § 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung 178
 - § 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte 202
 - § 163 Betriebsveräußerung unter Wert 218
 - § 164 Wirksamkeit der Handlung 238
 - § 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände 245
 - § 166 Verwertung beweglicher Gegenstände 310
 - § 167 Unterrichtung des Gläubigers 477
 - § 168 Mitteilung der Veräußerungsabsicht 505
 - § 169 Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung 549
 - § 170 Verteilung des Erlöses 591
 - § 171 Berechnung des Kostenbeitrags 642
 - § 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen 672
 - § 173 Verwertung durch den Gläubiger 730
 - Sachregister 775
 
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
 - Die Bearbeiter der 1. Auflage V
 - Inhaltsübersicht VII
 - Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur IX
 - 
                            VIERTER TEIL. Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
 - § 156 Berichtstermin 1
 - § 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens 28
 - § 158 Maßnahmen vor der Entscheidung 50
 - § 159 Verwertung der Insolvenzmasse 86
 - § 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen 127
 - § 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung 178
 - § 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte 202
 - § 163 Betriebsveräußerung unter Wert 218
 - § 164 Wirksamkeit der Handlung 238
 - § 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände 245
 - § 166 Verwertung beweglicher Gegenstände 310
 - § 167 Unterrichtung des Gläubigers 477
 - § 168 Mitteilung der Veräußerungsabsicht 505
 - § 169 Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung 549
 - § 170 Verteilung des Erlöses 591
 - § 171 Berechnung des Kostenbeitrags 642
 - § 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen 672
 - § 173 Verwertung durch den Gläubiger 730
 - Sachregister 775