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2. Kapitel: Das MfS und die Militärjustiz der DDR

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Stasi und DDR-Militärjustiz
Ein Kapitel aus dem Buch Stasi und DDR-Militärjustiz
2. Kapitel: Das MfS und die Militärjustiz der DDR A) Gründung, Grundlagen und Aufbau des MfS I. Einleitung Das Ministerium für Staatsicherheit fungierte als Auslandsnachrichtendienst und militärischer Abschirmdienst der DDR und hatte auch die Kompetenzen einer Strafverfolgungsbehörde. Darüber hinaus war das MfS politische Ge-heimpolizei und als solche für die Überwachung und Bekämpfung Missliebi-ger und Andersdenkender zuständig. Sie war nur der Spitze der SED rechenschaftspflichtig.1„Uns kommt es darauf an, jeden Pulsschlag, jede Regung und Bewegung, die nicht zur Stärkung und Festigung unserer sozialistischen DDR beiträgt, unter Kontrolle zu halten.“2Mit dieser eindeutigen Formulierung umschrieb Erich Mielke, der Minister für Staatssicherheit, im Mai 1968 auf einer zentralen Dienstkonferenz des MfS eine Vision totalitärer Überwachung, die weit über die Bespitzelung und Verfolgung des politischen Gegners hinausging. Die Staatssicherheit sollte, so die Forderung Mielkes, die gesamte Gesellschaft im Sinne vorbeugender Prävention fest im Griff haben. Sie sollte gewissermaßen als Frühwarnsystem fungieren und mit rechtzeitiger Information zur manipulativen Sozialsteuerung beitragen.3In diesem Zusammenhang ist auf die Dienstanweisung des MfS Nr. 16/57 vom 30. Mai 1957 zu verweisen.4 Mit dieser Dienstanweisung wurden die Mitarbei-ter des MfS verpflichtet, die Verantwortlichkeit für die Sicherheit wichtiger 1 Engelmann / Florath / Heidemeyer / Münkel / Polzin / Süß, MfS-Lexikon, S. 213., BStU, Feind, S. 44; vgl. auch Gieseke, Die Stasi, S. 18 f. 2 Referat Mielkes bei der Dienstbesprechung mit verantwortlichen Leitern und Partei-funktionären der Hauptabteilung / Abteilungen und Bezirksverwaltungen des MfS am 24.5.1968, in:BStU, MfS, DSt 10 2130, S. 139. 3 Vollnhals, Denunziation und Strafverfolgung, S. 113. 4 BStU, MfS, Bdl.-Dok 2152: Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Arbeit in den Betrieben, Ministerien und Hauptverwaltungen, Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten sowie in den Objekten der Landwirtschaft.

2. Kapitel: Das MfS und die Militärjustiz der DDR A) Gründung, Grundlagen und Aufbau des MfS I. Einleitung Das Ministerium für Staatsicherheit fungierte als Auslandsnachrichtendienst und militärischer Abschirmdienst der DDR und hatte auch die Kompetenzen einer Strafverfolgungsbehörde. Darüber hinaus war das MfS politische Ge-heimpolizei und als solche für die Überwachung und Bekämpfung Missliebi-ger und Andersdenkender zuständig. Sie war nur der Spitze der SED rechenschaftspflichtig.1„Uns kommt es darauf an, jeden Pulsschlag, jede Regung und Bewegung, die nicht zur Stärkung und Festigung unserer sozialistischen DDR beiträgt, unter Kontrolle zu halten.“2Mit dieser eindeutigen Formulierung umschrieb Erich Mielke, der Minister für Staatssicherheit, im Mai 1968 auf einer zentralen Dienstkonferenz des MfS eine Vision totalitärer Überwachung, die weit über die Bespitzelung und Verfolgung des politischen Gegners hinausging. Die Staatssicherheit sollte, so die Forderung Mielkes, die gesamte Gesellschaft im Sinne vorbeugender Prävention fest im Griff haben. Sie sollte gewissermaßen als Frühwarnsystem fungieren und mit rechtzeitiger Information zur manipulativen Sozialsteuerung beitragen.3In diesem Zusammenhang ist auf die Dienstanweisung des MfS Nr. 16/57 vom 30. Mai 1957 zu verweisen.4 Mit dieser Dienstanweisung wurden die Mitarbei-ter des MfS verpflichtet, die Verantwortlichkeit für die Sicherheit wichtiger 1 Engelmann / Florath / Heidemeyer / Münkel / Polzin / Süß, MfS-Lexikon, S. 213., BStU, Feind, S. 44; vgl. auch Gieseke, Die Stasi, S. 18 f. 2 Referat Mielkes bei der Dienstbesprechung mit verantwortlichen Leitern und Partei-funktionären der Hauptabteilung / Abteilungen und Bezirksverwaltungen des MfS am 24.5.1968, in:BStU, MfS, DSt 10 2130, S. 139. 3 Vollnhals, Denunziation und Strafverfolgung, S. 113. 4 BStU, MfS, Bdl.-Dok 2152: Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Arbeit in den Betrieben, Ministerien und Hauptverwaltungen, Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten sowie in den Objekten der Landwirtschaft.
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